10. Wie ist das mit dem Mutterschutz?

Arbeitgeber*innen haben im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung in einer anlassunabhängigen Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, ob bei einer Tätigkeit oder in einem Arbeitsbereich Gefährdungen für eine schwangere oder stillende Frau vorliegen können.

Das gilt unabhängig von einer konkreten oder bekannten Schwangerschaft und ist so in § 10 des Mutterschutzgesetzes festgelegt. § 14 Mutterschutzgesetz legt fest, dass das Ergebnis der Beurteilung schriftlich zu dokumentieren ist. Ebenfalls festzulegen und zu dokumentieren sind die grundsätzlich zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, die die Beschäftigung einer schwangeren und stillenden Frau an diesem Arbeitsplatz bzw. mit diesen Tätigkeiten ermöglichen. Arbeitgeber*innen wird empfohlen, diese Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG in die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu integrieren.
Die Gefährdungsbeurteilung muss tätigkeitsbezogen erstellt werden, gleichartige Tätigkeiten können in der Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst werden.

So werden vor allem den Arbeitgeber*innen Pflichten auferlegt, die den Arbeitsschutz in der Schwangerschaft fördern sollen. Diese müssen die Arbeitsbedingungen so umgestalten, dass keine Gefährdung für die werdende Mutter oder das Kind entsteht. Dabei gibt § 13 MuschG eine klare Rangfolge für durchzuführende Schutzmaßnahmen vor. Diese lässt sich wie folgt zusammenfassen:
  • Zunächst ist durch Arbeitsplatzumgestaltung der Arbeitsschutz in der Schwangerschaft zu fördern, beispielsweise durch bessere Ergonomie.
  • Können unverantwortbare Gefährdungen durch diese Maßnahme nicht ausgeschlossen werden oder ist eine Umgestaltung unzumutbar, müssen schwangere Beschäftigte vom Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz zugewiesen bekommen, der das geforderte Sicherheitsniveau bereitstellt.
  • Sorgt auch diese Schutzmaßnahme nicht für den notwendigen Arbeitsschutz in der Schwangerschaft, gilt ein Beschäftigungsverbot für die Betroffene. Dann muss eine Freistellung erfolgen.
Mehr auf BG ETEM: Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

07.08.2024 18:00 - 20:00 Uhr
30159 Hannover
Wundversorgung - Einfach machen - Workshop für Einsteiger*innen
Termin anzeigen
28.08.2024 15:00 - 17:30 Uhr
44149 Dortmund
Work-Life-Balance
Termin anzeigen
07.09.2024 10:00 - 12:00 Uhr
19055 Schwerin
Digitale Helfer im Praxisalltag
Termin anzeigen
10.09.2024 19:00 - 20:30 Uhr
75417 Mühlacker
Regressprophylaxe und Wirtschaftlichkeit - Verbandmittel in der täglichen Praxis - Produkteinsatz und Sprechstundenbedarf - TERMIN WURDE ABGESAGT!
Termin anzeigen
11.09.2024 14:00 - 16:00 Uhr
09116 Chemnitz
Aktuelles aus dem Bereich der Wundversorgung
Termin anzeigen
11.09.2024 18:30 - 20:30 Uhr
76532 Baden-Baden
Regressprophylaxe und Wirtschaftlichkeit - Verbandmittel in der täglichen Praxis - Produkteinsatz und Sprechstundenbedarf - TERMIN WURDE ABGESAGT!
Termin anzeigen
18.09. - 25.09.2024
Webkonferenz
Abrechnung Intensiv - EBM Webkonferenz
Termin anzeigen
18.09.2024 16:00 - 18:00 Uhr
21423 Winsen/Hoopte
Umgang mit aggressiven Menschen
Termin anzeigen