10. Wie ist das mit dem Mutterschutz?

Arbeitgeber*innen haben im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung in einer anlassunabhängigen Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, ob bei einer Tätigkeit oder in einem Arbeitsbereich Gefährdungen für eine schwangere oder stillende Frau vorliegen können.

Das gilt unabhängig von einer konkreten oder bekannten Schwangerschaft und ist so in § 10 des Mutterschutzgesetzes festgelegt. § 14 Mutterschutzgesetz legt fest, dass das Ergebnis der Beurteilung schriftlich zu dokumentieren ist. Ebenfalls festzulegen und zu dokumentieren sind die grundsätzlich zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, die die Beschäftigung einer schwangeren und stillenden Frau an diesem Arbeitsplatz bzw. mit diesen Tätigkeiten ermöglichen. Arbeitgeber*innen wird empfohlen, diese Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG in die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu integrieren.
Die Gefährdungsbeurteilung muss tätigkeitsbezogen erstellt werden, gleichartige Tätigkeiten können in der Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst werden.

So werden vor allem den Arbeitgeber*innen Pflichten auferlegt, die den Arbeitsschutz in der Schwangerschaft fördern sollen. Diese müssen die Arbeitsbedingungen so umgestalten, dass keine Gefährdung für die werdende Mutter oder das Kind entsteht. Dabei gibt § 13 MuschG eine klare Rangfolge für durchzuführende Schutzmaßnahmen vor. Diese lässt sich wie folgt zusammenfassen:
  • Zunächst ist durch Arbeitsplatzumgestaltung der Arbeitsschutz in der Schwangerschaft zu fördern, beispielsweise durch bessere Ergonomie.
  • Können unverantwortbare Gefährdungen durch diese Maßnahme nicht ausgeschlossen werden oder ist eine Umgestaltung unzumutbar, müssen schwangere Beschäftigte vom Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz zugewiesen bekommen, der das geforderte Sicherheitsniveau bereitstellt.
  • Sorgt auch diese Schutzmaßnahme nicht für den notwendigen Arbeitsschutz in der Schwangerschaft, gilt ein Beschäftigungsverbot für die Betroffene. Dann muss eine Freistellung erfolgen.
Mehr auf BG ETEM: Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

26.08. - 29.08.2026
31134 Hildesheim
Professionelles Impfmanagement in drei Modulen
Termin anzeigen
29.08.2026 10:00 - 13:00 Uhr
01257 Dresden
Der Umgang mit Tod und Trauer im Praxisalltag
Termin anzeigen
04.09. - 06.09.2026
44139 Dortmund
Tierärztetag West 2026 - Der Kammerkongress in Dortmund
Termin anzeigen
23.09.2026 15:00 - 16:30 Uhr
Live-Online Seminar
IQN: Neue Impulse für den Praxisalltag: Fehler passieren – Umgang mit Fehlern und die Bedeutung von CIRS-NRW
Termin anzeigen
25.09.2026 18:00 - 20:00 Uhr
74405 Gaildorf
Kleine Pausen – Große Wirkung Somatische Regulation für herausfordernde Arbeitstage
Termin anzeigen
16.10. 12:00 Uhr - 17.10.2026 15:30 Uhr
70629 Stuttgart
infotage FACHDENTAL Stuttgart
Termin anzeigen
28.10. - 31.10.2026
12057 Berlin
DVG-Vet-Congress 2026
Termin anzeigen