9. Die Reihenfolge der Maßnahmen – das STOP-Prinzip

Das STOP-Prinzip beschreibt die Rangfolge von Schutzmaßnahmen. Diese Rangfolge hat der Arbeitgeber bei der Festlegung und Anwendung von Schutzmaßnahmen zu beachten. Das STOP-Prinzip wird auch als STOP-Hierarchie, -Reihenfolge oder -Rangfolge bezeichnet. „STOP“ ist ein so genanntes Akronym, also ein Wort, dessen Buchstaben die Anfangsbuchstaben in diesem Fall der jeweiligen Hierarchiestufe von Schutzmaßnahmen sind.

Substitution: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind zu vermeiden oder Gefahrstoffe durch Stoffe oder Gemische oder auch Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht oder weniger gefährlich sind.

Beispiel: Bei der Kunststoffverarbeitung entstehen bekanntlich giftige Dämpfe. Das noch größere Problem ist möglicher Hautkontakt mit MMA, also keinesfalls mit dem Finger die Flüssigkeit aufnehmen, um die Oberfläche zu glätten.

Doch können wir kaum auf PMMA-Kunststoffe in der Zahntechnik verzichten und durch ein ungefährliches Material ersetzen.
Die Prüfung der Substitutionsmöglichkeiten ist in der TRGS 600 beschrieben.

Technische Regeln für Gefahrstoffe - Substitution - TRGS 600

Technische Maßnahmen: Weil in unserem Beispiel PMMA nicht zu ersetzen ist, also substituiert werden kann, müssen erstmal technische Maßnahmen ergriffen werden. Dies könnte durch das Bereitstellen von Absaugungen mit entsprechenden Filtern geschehen, um bei der Verarbeitung giftige Monomer-Dämpfe abzusaugen. Wichtig ist, dass bestimmte Arbeitsplatz-Grenzwerte in der Raumluft nicht überschritten werden, sodass bei geringerer Konzentration sogar eine sehr gute Durchlüftung des Raumes ausreichen kann.

Organisation: hier könnten Regeln geschaffen werden, dass nicht alle gleichzeitig im Raum ihren Kunststoff anrühren und Reste im Drucktopf mitpolymerisiert werden, um unnötig hohe Schadstoffkonzentrationen in der Raumluft zu vermeiden. Auch sollten schon beim Anrühren das Mischungsverhältnis sowie danach die Polymerisationszeiten eingehalten werden, um den Restmonomergehalt im Werkstück zu verringern. Denn beim Ausarbeiten werden diese wieder freigesetzt und gefährden später auch den Patienten, der die Restmonomere über die Schleimhaut aufnimmt.

Personenbezogene Schutzausrüstung: angenommen, die MMA-Dämpfe werden durch die vorangegangenen Maßnahmen in Schach gehalten. Dennoch besteht bei der Verarbeitung Gefahr, dass Monomer auch unabsichtlich an die Haut gerät und beim Schleifen Krümel in die Augen geraten. So wird hier festgelegt, was genau und individuell als Personenbezogene Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt werden muss, in diesem Fall gehören dazu Nitrilhandschuhe und eine Schutzbrille. In sehr lauten Laboren ist u.U. auch ein Gehörschutz sinnvoll.

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