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Prüfungsausschüsse (PA)

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG), nach dem die Ausbildung zur Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten erfolgt, schreibt die Errichtung von Prüfungsausschüssen (PA) vor. Zuständig sind die Ärzte-, Zahnärzte- und Tierärztekammern. Als gewerkschaftliche Arbeitnehmervertretung ist der Verband medizinischer Fachberufe e.V. berechtigt, Prüfungsausschussmitglieder vorzuschlagen.

Zusammensetzung

Die Prüfungsausschüsse bestehen mindestens aus: einem/r Lehrer/in, einem/r Beauftragten der Arbeitergeber/innen und einem/r Vertreter/in der Arbeitnehmer. Sind in den PA mehr als drei Mitglieder berufen, so gilt: Die Beauftragten der Arbeitgeber und -nehmer müssen stets in gleicher Anzahl anwesend sein. Und diese Vertreter/innen müssen auch mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder stellen.

Aufgaben der Prüfungsausschüsse

Die PA sind für die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen zuständig. Neben der Abnahme der Prüfungen und deren Bewertung müssen die Mitglieder zum Teil auch die Prüfungsaufgaben und Bewertungsbögen erstellen. Außerdem beurteilen die PA-Mitglieder das Ergebnis der Prüfung und halten die Noten (Punkte oder Prädikate) jedes Prüfungsteils fest. Für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse ist es stets eine Gratwanderung zwischen dem Erhalt bestimmter Mindestanforderungen an die Prüfungsleistung, die das Gesamtniveau eines ganzen Berufes sichern sollen, und der Entscheidung, eine/n Jugendliche/n „durchfallen“ lassen zu müssen.

Voraussetzungen

Mitglieder des PA müssen fachlich für diese Arbeit qualifiziert sein. Die fachliche Qualifikation liegt vor, wenn eine Berufsausbildung in dem zu prüfenden Ausbildungsberuf oder in einem damit vergleichbaren Beruf abgeschlossen wurde. Eine mehrjährige berufliche Tätigkeit ist selbstverständlich. Außerdem muss ein Ausschussmitglied in der Lage sein, die Prüfungssituation und ihre Auswirkungen auf den Prüfling zu erfassen und über die Fähigkeit verfügen, Leistungen abfragen und bewerten zu können. Dazu bedarf es besonderer Prüfungskenntnisse und der Fähigkeit, mit Prüflingen umzugehen (s.a. Kommentar zum BBiG).

Verbandsmitglieder in Prüfungsausschüssen

Bundesweit engagieren sich 1.639 Mitglieder aus dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. als Vertreter/innen der Arbeitnehmerseite in den Prüfungsausschüssen. Diese Tätigkeit ist ehrenamtlich. In Seminaren bereiten sie sich auf die Aufgaben vor. Bei der Abschlussprüfung wirken sie als gleichberechtigte Prüfer/innen mit, beobachten die Reaktionen, schätzen die Fähigkeiten der angehenden Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten ein und bewerten die erbrachten Leistungen.

Sie haben damit nicht nur eine hoheitliche Aufgabe, sondern übernehmen auch eine große Verantwortung - entscheiden Sie doch oft auch über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Prüfung und damit über die berufliche und persönliche Zukunft der jungen Menschen. Sie bestimmen aber ebenso das Niveau eines ganzen Ausbildungsberufes.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Prüfer/in werden will?

Wenn Sie an einer Mitarbeit interessiert sind, sollten Sie sich an Ihre zuständige Landesvorsitzende wenden. Die 1. Vorsitzenden der Landesverbände haben ein Vorschlagsrecht für den jeweils infrage kommenden Prüfungsausschuss. Über die Landkarte in der linken Menüleiste gelangen Sie zu den Kontaktdaten.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

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