Berufsgeschichte
- 2008 
 Der Verband gibt sich auf seiner Bundeshauptversammlung eine Berufsordnung.
- 2006 
 Die neue Verordnung zur Berufsausbildung tritt am 1.8.2006 in Kraft. Hiermit kommt es nach der Novellierung der Ausbildungsinhalte auch zu einer neuen Berufsbezeichnung Tiermedizinische Fachangestellte/ Tiermedizinischer Fachangestellter.
- 1991 
 Ab diesem Jahr wird auch in den neuen Bundesländern nach der Ausbildungsverordnung von 1986 ausgebildet.
- 1986 
 Die Verordnung zur Berufsausbildung zum/zur Tierarzthelfer/-in tritt in Kraft. Somit erfolgt die Ausbildung bundeseinheitlich in 3 Jahren.
- 1971 
 Die Bayerische Landestierärztekammer erlässt Richtlinien zur Ausbildung und Prüfung von Tierarzthelfer/-innen.
- 1969 
 Nach dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes 1969 wird der Beruf des/der Arzthelfer/-in in das duale System überführt.
- 1965 
 Durch die Fortschritte in der veterinärmedizinischen Praxis werden nun verstärkt Arzthelfer/-innen in den Tierarztpraxen eingesetzt.
- Nach 1945 
 Es entwickelt sich zunehmend ein Bedarf in den Tierarztpraxen an Kräften, die fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen. Dies wurde durch Anlernen in der Tierarztpraxis umgesetzt.
- Vor 1945 
 Den Tierärzten und Tierärztinnen stehen Tierbesitzer als Helfer zur Seite.
 
                                 
         
                 
		 
		 
		 
        