Tarife

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. handelt für die Zahnmedizinischen Fachangestellten mit der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen (AAZ) auf der Länderebene Tarifverträge aus.

Seit dem 20. Januar 2023 besteht die AAZ aus den Ländern Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und dem Landesteil Westfalen-Lippe.

Manteltarifvertrag

Im Manteltarifvertrag werden u.a. Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden und andere Leistungen vereinbart. Der Manteltarifvertrag gilt für die Länder Hamburg, Hessen und den Landesteil Westfalen-Lippe, seit 01.07.2011 für das Saarland und seit 20. Januar 2023 auch für Niedersachsen, sowie darüber hinaus aus Gründen der Nachwirkung auch für Berlin.
Download Manteltarifvertrag ZFA vom 20. April 2007

Vergütungstarifverträge

Am 5. Oktober 2023 hat die zweite Verhandlungsrunde stattgefunden. Zum Ergebnis wurden die ZFA-Mitglieder befragt. Sie haben sich mehrheitlich für die Annahme ausgesprochen, sodass rückwirkend zum 1. Oktober 2023 folgender Vergütungstarifvertrag gilt.
Download Vergütungstarifvertrag, gültig ab 01.10.2023
Download Vergütungstarifvertrag für Auzubildende, gültig ab 01.01.2024
Pressemitteilung vom 14.11.2023 zur Tarifverhandlung
Gehaltsrechner: Tarifgehalt in Voll- und Teilzeit ganz einfach ermitteln

Gehaltstabelle für vollzeitbeschäftigte ZFA, gültig ab 01.10.2023 bis 31.12.2024

Berufsjahre

TG I (€)

TG II (€)

TG III (€)

TG IV (€)

TG V (€)

1. bis 3.

2.368,00

2.546,00

2.782,50

2.960,00

3.078,50

4. bis 6.

2.449,50

2.633,50

2.878,50

3.062,00

3.184,50

7. bis 9.

2.561,50

2.754,00

3.010,00

3.202,00

3.330,00

10. bis 12.

2.646,00

2.844,50

3.109,50

3.307,50

3.440,00

13. bis 15.

2.723,50

2.928,00

3.200,50

3.404,50

3.541,00

16. bis 18.

2.797,50

3.007,50

3.287,50

3.497,00

3.637,00

19. bis 21.

2.871,50

3.087,00

3.374,50

3.589,50

3.733,00

22. bis 24.

2.945,00

3.166,00

3.460,50

3.681,50

3.828,50

25. bis 27.

3.019,00

3.245,50

3.547,50

3.774,00

3.925,00

ab 28.

3.076,50

3.307,50

3.615,00

3.846,00

3.999,50


Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem 01.01.2024

im 1. Jahr monatlich 965 €

im 2. Jahr monatlich 1.045 €

im 3. Jahr monatlich 1.130 €


Betriebliche Altersversorgung

Schon seit vielen Jahren setzt sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. für die Alterssicherung der Zahnmedizinischen Fachangestellten ein. Die abgeschlossenen Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung, gültig für die Länder Hamburg, Hessen, Saarland und den Landesteil Westfalen-Lippe beinhalten Arbeitgeberbeiträge, die im Laufe der Jahre angehoben werden konnten. Seit dem 20. Januar 2023 gilt unter bestimmten Voraussetzungen dieser Tarifvertrag auch für Niedersachsen.
Download Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge
Zur Informationskampagne der Tarifparteien: "Nichts mehr verschenken!"
Download Flyer GesundheitsRente ZFA
Exklusiv für Mitglieder: FAQ zur betrieblichen Altersversorgung

Service für Mitglieder

Mitglieder des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. können sich die Tarifverträge plus Anlagen, und viele weitere nützliche Informationen, auch im internen Mitgliederbereich downloaden oder kostenlos in der Geschäftsstelle anfordern. Vergessen Sie nicht die Angabe Ihres Berufes!

Für Mitglieder bauen wir unseren internen Mitgliederbereich ständig aus. Wenn Sie bereits Mitglied sind, registrieren Sie sich unter Registrierung für den internen Mitgliederbereich.
Wir stellen Ihnen dort nützliche Informationen zur Verfügung, wie z.B. Tipps für Bewerbungen, Arbeitsvertragsmuster für Ihren Beruf, etc.

Hier können Sie Mitglied werden

Gegen eine Kostenpauschale von 5 € stellen wir Nichtmitgliedern die Tarifverträge gern auch als Schriftstück per Post zur Verfügung. Hier geht es zur Bestellung

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

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Wenn der Rettungsdienst kommt...
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22.03.2024 18:00 - 19:30 Uhr
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Der Ausbildungsnachweis – ein rotes Tuch???
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64832 Babenhausen
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Hygiene - im Praxisalltag sinnvoll umsetzen
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17.04.2024 15:00 - 17:30 Uhr
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„Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.“ Aktuelles aus der GB-A-Richtlinie - Risikomanagement im Qualitätsmanagementsystem
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10623 Berlin
Medizinprodukte und sichere Geräte anwenden
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