Tarife

Im Zahntechnikerhandwerk gibt es keine Tarifverträge. So wird je nach Bundesland und Region sehr unterschiedlich bezahlt. Der Lohn- und Gehaltscheck der Bundesagentur für Arbeit unter www.lohnspiegel.de ermöglicht Zahntechniker*innen einen individualisierten Gehaltsvergleich. Die wissenschaftliche Leitung des Lohnspiegels liegt beim Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI).

Eine aktuelle Recherche ergab für Zahntechniker*innen folgende Ergebnisse:
Quelle: www.lohnspiegel.de, Stand 07.01.2026. Bedingungen: Keine Berufserfahrung, Betriebsgröße unter 100 Beschäftigten, 40 Wochenstunden, Angestellte*r in der Privatwirtschaft, Geburtsjahr 2004, Realschulabschluss, kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, kein Tarifvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag

Frau/Stunde

Mann/Stunde

Frau/Monat

Mann/Monat

Baden-Württemberg

14,43 €

15,38 €

2.595 €

2.664 €

Niedersachsen

14,59 €

14,98 €

2.528 €

2.595 €

Nordrhein-Westfalen

14,54 €

14,92 €

2.518 €

2.584 €

Sachsen

11,96 €
(= unter Mindestlohn)

12,13 €
(= unter Mindestlohn)

2.072 €

2.100 €

Stand Januar 2026

Hinweis zum Mindestlohn

Zum 1. Januar 2026 wurde der Mindestlohn auf 13,90 Euro angehoben, das bedeutet somit ein Mindestgehalt von 2.409 € brutto monatlich bei 40 Stunden Arbeitszeit/Woche, siehe Mindestlohnrechner des Ministeriums für Arbeit und Soziales
  • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind strafbar.
  • Die Verdienstgrenze für Minijobs wurde 2026 auf 606 Euro pro Monat angehoben,
    2025 lag die Grenze noch bei 556 Euro monatlich.
  • Unsere Rechtsabteilung steht unseren Mitgliedern für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Außerdem wichtig

  • Die Mindestausbildungsvergütung wurde zum 1. Januar 2026 ebenfalls angehoben:
    Sie liegt bei Ausbildungsverhältnissen, die 2026 beginnen, im 1. Ausbildungsjahr bei 724 Euro, im 2. Ausbildungsjahr dann bei 854 Euro, im 3. Ausbildungsjahr bei 977 Euro und im 4. Ausbildungsjahr bei 1.014 Euro
  • SGB III § 82 ist seit April 2024 in Kraft: Qualifizierungsgeld als Entgeltersatzleistung kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, mehr dazu: Qualifizierungsgeld als Entgeltersatzleistung

Große Differenzen

Unsere Tabelle (oben) zeigt auffallend große Unterschiede zwischen den westlichen und östlichen Bundesländern sowie die Differenz in der Bezahlung von Männern und Frauen. In kaum einem anderen Beruf werden Frauen für gleiche Arbeit so viel schlechter entlohnt, als ihre männlichen Kollegen. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2024) verdienen Zahntechniker 3.488 € und Zahntechnikerinnen 2.830 € (Median 3.109 €) – das heißt, dass Frauen im Zahntechnikerhandwerk durchschnittlich fast ein Fünftel (19 Prozent) weniger Gehalt beziehen als ihre männlichen Kollegen.

Umfragen des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. bestätigten die Ergebnisse

Die Ergebnisse aus den beiden vom Verband durchgeführten Online-Gehaltsumfragen im November 2017 und Februar 2022 bestätigen diese Aussagen.

Lesen Sie dazu mehr in unseren Pressemitteilungen
Entgeltlücke in der Zahntechnik auch im digitalen Bereich
Frauen werden schlechter bezahlt - auch in Technikberufen
Öffentliche Anhörung zum Zahntechnikerhandwerk
Neue Vergütungsregulierung in der Zahntechnik gefordert
Zur Ablehnung der Stärkung des Zahntechnikerhandwerks: Ampel treibt Zwei-Klassen-Medizin voran

Exklusiv für Mitglieder (Interner Bereich): Berichte in praxisnah
3+4/2018 Frauen in Technikberufen - und das mit weniger Gehalt?
1+2/2022 Sprechen wir doch mal übers Geld!
5+6/2022 Erste Ergebnisse aus unserer Umfrage: Es bewegt sich was!
1+2/2024 Umfrage zeigt reichlich Potenzial

Nach 3,5 Jahren Ausbildungszeit im hochqualifizierten Zahntechnikerhandwerk müssen deutlich bessere Gehälter als der gesetzliche Mindestlohn erzielt werden. Deswegen kämpfen wir für Tarifverträge und befürworten eine breite Diskussion zur Offenlegung der Gehälter in den einzelnen zahntechnischen Laboren. Dies schafft die Grundlage für eine leistungsbezogene und gerechtere Bezahlung.

Betriebliche Altersversorgung

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält auch für angestellte Zahntechniker/innen Neuerungen zur betrieblichen Altersvorsorge.
Zur Informationskampagne: "Nichts mehr verschenken!"

Service für Mitglieder

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