Tarife
Im Zahntechnikerhandwerk gibt es keine Tarifverträge. So wird je nach Bundesland und Region sehr unterschiedlich bezahlt. Der Lohn- und Gehaltscheck der Bundesagentur für Arbeit unter www.lohnspiegel.de ermöglicht Zahntechniker*innen einen individualisierten Gehaltsvergleich. Die wissenschaftliche Leitung des Lohnspiegels liegt beim Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI).Eine aktuelle Abfrage ergab für Zahntechniker*innen ohne Berufserfahrung die folgenden Brutto-Löhne (Median) bei 40 Wochenstunden:

Hinweis zum Mindestlohn
Zum 1. Januar 2021 wurde der Mindestlohn auf 9,50 Euro angehoben, das bedeutet somit ein Mindestgehalt von 1.647 € brutto monatlich bei 40 Stunden Arbeitszeit/Woche, siehe Mindestlohnrechner des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Zum 1. Juli 2021 steigt er erneut, auf dann 9,60 €. Das bedeutet ein Mindestgehalt von 1.664 € bei 40 Wochenstunden.- Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind strafbar.
- Unsere Rechtsabteilung steht unseren Mitgliedern für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
- Exklusiv für unsere Mitglieder: Informationen der Rechtsabteilung zum Mindestlohn
Große Differenzen
Unsere Tabelle zeigt auffallend große Unterschiede zwischen den westlichen und östlichen Bundesländern sowie die eklatante Differenz in der Bezahlung von Männern und Frauen. In kaum einem anderen Beruf werden Frauen für gleiche Arbeit so viel schlechter entlohnt, als ihre männlichen Kollegen. Dies wurde bereits in vielen Medien anlässlich des EPD (Equal Pay Day) im März 2016 kommuniziert. Nach einer Statistik des WSI aus dem Jahr 2013 verdienten Zahntechnikerinnen durchschnittlich sogar 31% weniger als ihre männlichen Kollegen: Vielfältige Benachteiligungen von Frauen im ErwerbslebenUmfrage des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. bestätigte die Ergebnisse
Eine im November 2017 vom Verband durchgeführte Online-Umfrage bestätigte diese Aussagen.Lesen Sie dazu mehr in unserer Pressemitteilung
Exklusiv für Mitglieder: Bericht in praxisnah 3+4/2018
Nach 3,5 Jahren Ausbildungszeit im hochqualifizierten Zahntechnikerhandwerk müssen aber deutlich bessere Gehälter als der gesetzliche Mindestlohn erzielt werden. Deswegen kämpfen wir für Tarifverträge und befürworten eine breite Diskussion zur Offenlegung der Gehälter in den einzelnen zahntechnischen Laboren. Dies schafft die Grundlage für eine leistungsbezogene und gerechtere Bezahlung.
Betriebliche Altersversorgung
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält auch für angestellte Zahntechniker/innen Neuerungen zur betrieblichen Altersvorsorge.Zur Informationskampagne: "Nichts mehr verschenken!"
Service für Mitglieder
Für Mitglieder bauen wir unseren internen Mitgliederbereich ständig aus. Wenn Sie bereits Mitglied sind, registrieren Sie sich unter Registrierung für den internen Mitgliederbereich.Wir stellen Ihnen dort nützliche Informationen zur Verfügung, wie z.B. Tipps für Bewerbungen, Arbeitsvertragsmuster für Ihren Beruf, etc.
Hier können Sie Mitglied werden