Tarife

Im Zahntechnikerhandwerk gibt es keine Tarifverträge. So wird je nach Bundesland und Region sehr unterschiedlich bezahlt. Der Lohn- und Gehaltscheck der Bundesagentur für Arbeit unter www.lohnspiegel.de ermöglicht Zahntechniker*innen einen individualisierten Gehaltsvergleich. Die wissenschaftliche Leitung des Lohnspiegels liegt beim Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI).

Eine aktuelle Recherche ergab für Zahntechniker*innen folgende Ergebnisse:
Quelle: www.lohnspiegel.de, Stand 12.09.2022. Bedingungen: Keine Berufserfahrung, Betriebsgröße unter 100 Beschäftigten, 40 Wochenstunden, Angestellte*r in der Privatwirtschaft, Geburtsjahr 2000, Realschulabschluss, kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, kein Tarifvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag

Frau/Stunde

Mann/Stunde

Frau/Monat

Mann/Monat

Baden-Württemberg

12,52 €

13,15 €

2.168 €

2.278 €

Niedersachsen

12,10 €

12,71 €

2.095 €

2.202 €

Nordrhein-Westfalen

11,86 €

12,46 €

2.054 €

2.159 €

Sachsen

9,40 € unter Mindestlohn

9,80 € unter Mindestlohn

1.629 €

1.698 €

Stand September 2022

Hinweis zum Mindestlohn

Zum 1. Juli 2022 wurde der Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben, das bedeutet somit ein Mindestgehalt von 1.811 € brutto monatlich bei 40 Stunden Arbeitszeit/Woche, siehe Mindestlohnrechner des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Zum 1. Oktober 2022 steigt er erneut, auf dann 12,00 €. Das bedeutet ein Mindestgehalt von 2.080 € bei 40 Wochenstunden.
- Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind strafbar.
- Unsere Rechtsabteilung steht unseren Mitgliedern für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
- Exklusiv für unsere Mitglieder: Informationen der Rechtsabteilung zum Mindestlohn

Große Differenzen

Unsere Tabelle zeigt auffallend große Unterschiede zwischen den westlichen und östlichen Bundesländern sowie die Differenz in der Bezahlung von Männern und Frauen. In kaum einem anderen Beruf werden Frauen für gleiche Arbeit so viel schlechter entlohnt, als ihre männlichen Kollegen. Dies wurde bereits in vielen Medien anlässlich des EPD (Equal Pay Day) im März 2016 kommuniziert. Nach einer Statistik des WSI aus dem Jahr 2013 verdienten Zahntechnikerinnen durchschnittlich sogar 31% weniger als ihre männlichen Kollegen: Vielfältige Benachteiligungen von Frauen im Erwerbsleben

Umfragen des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. bestätigten die Ergebnisse

Die Ergebnisse aus den beiden vom Verband durchgeführten Online-Gehaltsumfragen im November 2017 und Februar 2022 bestätigen diese Aussagen.

Lesen Sie dazu mehr in unseren Pressemitteilungen
Entgeltlücke in der Zahntechnik auch im digitalen Bereich
Frauen werden schlechter bezahlt – auch in Technikberufen

Exklusiv für Mitglieder (Interner Bereich): Berichte in praxisnah
3+4/2018 Frauen in Technikberufen - und das mit weniger Gehalt?
1+2/2022 Sprechen wir doch mal übers Geld!
5+6/2022 Erste Ergebnisse aus unserer Umfrage: Es bewegt sich was!

Nach 3,5 Jahren Ausbildungszeit im hochqualifizierten Zahntechnikerhandwerk müssen aber deutlich bessere Gehälter als der gesetzliche Mindestlohn erzielt werden. Deswegen kämpfen wir für Tarifverträge und befürworten eine breite Diskussion zur Offenlegung der Gehälter in den einzelnen zahntechnischen Laboren. Dies schafft die Grundlage für eine leistungsbezogene und gerechtere Bezahlung.

Betriebliche Altersversorgung

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält auch für angestellte Zahntechniker/innen Neuerungen zur betrieblichen Altersvorsorge.
Zur Informationskampagne: "Nichts mehr verschenken!"

Service für Mitglieder

Für Mitglieder bauen wir unseren internen Mitgliederbereich ständig aus. Wenn Sie bereits Mitglied sind, registrieren Sie sich unter Registrierung für den internen Mitgliederbereich.
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