Tarife

Im Zahntechnikerhandwerk gibt es keine Tarifverträge. So wird je nach Bundesland und Region sehr unterschiedlich bezahlt. Der Lohn- und Gehaltscheck der Bundesagentur für Arbeit unter www.lohnspiegel.de ermöglicht Zahntechniker*innen einen individualisierten Gehaltsvergleich. Die wissenschaftliche Leitung des Lohnspiegels liegt beim Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI).

Eine aktuelle Recherche ergab für Zahntechniker*innen folgende Ergebnisse:
Quelle: www.lohnspiegel.de, Stand 09.01.2025. Bedingungen: Keine Berufserfahrung, Betriebsgröße unter 100 Beschäftigten, 40 Wochenstunden, Angestellte*r in der Privatwirtschaft, Geburtsjahr 2000, Realschulabschluss, kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, kein Tarifvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag

Frau/Stunde

Mann/Stunde

Frau/Monat

Mann/Monat

Baden-Württemberg

14,14 €

14,63 €

2.449 €

2.533 €

Niedersachsen

13,69 €

14,16 €

2.371 €

2.452 €

Nordrhein-Westfalen

13,65 €

14,12 €

2.364 €

2.445 €

Sachsen

11,18 € unter Mindestlohn

11,53 € unter Mindestlohn

1.936 €

1.997 €

Stand Januar 2025

Hinweis zum Mindestlohn

Zum 1. Januar 2025 wurde der Mindestlohn auf 12,82 Euro angehoben, das bedeutet somit ein Mindestgehalt von 2.222 € brutto monatlich bei 40 Stunden Arbeitszeit/Woche, siehe Mindestlohnrechner des Ministeriums für Arbeit und Soziales Die Mindestausbildungsvergütung wurde zum 1. Januar 2025 ebenfalls angehoben:
1. Ausbildungsjahr 682 Euro, 2. Ausbildungsjahr 805 Euro, 3. Ausbildungsjahr 921 Euro, 4. Ausbildungsjahr 955 Euro

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13.12.2025 13:00 - 16:30 Uhr
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06.03. - 07.03.2026
04356 Leipzig
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