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Medizinische/r Fachangestellte/r

Die Ausbildungsordnung zur/m Medizinischen Fachangestellten trat am 01.08.2006 in Kraft und löste damit nach genau 20 Jahren die alte Ausbildungsordnung zum/r Arzthelfer/in ab. Der duale Ausbildungsberuf ist über das Berufsbildungsgesetz geregelt und staatlich anerkannt.

Verantwortlich für Organisation, Überwachung und Qualität der Ausbildung sind die Landesärztekammern. Sie werden durch Berufsbildungsausschüsse beraten, in denen je sechs Ärzte, Medizinische Fachangestellte und Lehrer vertreten sind.

Detaillierte Informationen finden Sie als pdf-Datei zum Downloaden im Berufsbild MFA
.

Bei der Novellierung der Ausbildung wurden nicht nur die Fortschritte in Medizin und Technik berücksichtigt, sondern auch die zum Teil massiv geänderten Anforderungen an die Mitarbeiter/innen und die bildungspolitischen Formalien.

So wurden zu Gunsten der Assistenz bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, der Kommunikation, des Qualitätsmanagements, der Prävention und Notfallkompetenz Teile des Bereiches Labor gekürzt.

Zugangsvoraussetzung
Auf Grund der Regelung der Ausbildungsordnung nach Berufsbildungsgesetz gibt es keine Zulassungsbeschränkung (Schulpflicht muss erfüllt sein), empfehlenswert ist ein guter Realschulabschluss

Berufsbezeichnung
Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter

Ausbildungsdauer
3 Jahre in Berufsschule und Ausbildungsbetrieb

Berufliche Qualifikation
Medizinische Fachangestellte
  • assistieren bei Untersuchung, Behandlung und chirurgischen Eingriffen und helfen bei Notfällen
  • betreuen den Patienten vor, während und nach der Behandlung
  • informieren Patienten über die Ziele und Möglichkeiten der Vor- und Nachsorge
  • führen Hygienemaßnahmen durch
  • führen Laborarbeiten durch
  • wenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an
  • organisieren Betriebsabläufe und überwachen Terminplanung
  • wirken bei Qualitätsmanagement mit
  • führen Verwaltungsarbeiten durch
  • dokumentieren Behandlungsabläufe und erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung
  • ermitteln den Bedarf an Material, beschaffen und verwalten es
  • wenden Information und Kommunikationssysteme an
  • beachten die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit
  • arbeiten team- und prozessorientiert

Abschluss
  • Zwischenprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres
  • Abschlussprüfung nach drei Jahren.
    Sie gliedert sich in einen schriftlichen Prüfungsteil (300 Minuten) und einen praktischen Prüfungsteil (75 Minuten)

Ausbildungsvergütung
siehe unter Paragraph 4 im Gehaltstarifvertrag

Mögliche Einsatzorte
Arztpraxen aller Fachrichtungen, Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser im ambulanten und stationären Bereich, Reha-Kliniken, Krankenkassen, öffentliche Gesundheitsdienste, betriebsärztliche Abteilungen, Institutionen und Organisationen des Gesundheitsdienstes

Hinweis
Auszubildende, die einen Ausbildungsvertrag nach der Ausbildungsverordnung zum/zur Arzthelfer/in abgeschlossen haben, werden nach der Prüfungsordnung zum/zur Arzthelfer/in geprüft, soweit bei der zuständigen Landesärztekammer kein anderer schriftlicher Antrag gemeinsam mit dem Ausbilder eingereicht wurde.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Landesärztekammer.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

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