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Tiermedizinische/r Fachangestellte/r

Die Ausbildungsordnung zur/m Tiermedizinischen Fachangestellten trat am 01.08.2006 in Kraft und löste damit die alte Ausbildungsordnung zur/m Tierarzthelfer/in ab.
Der duale Ausbildungsberuf ist über das Berufsbildungsgesetz geregelt und staatlich anerkannt.

Verantwortlich für Organisation, Überwachung und Qualität der Ausbildung sind die Landestierärztekammern. Sie werden durch Berufsbildungsausschüsse beraten, in denen je sechs Tierärzte, Tiermedizinische Fachangestellte und Lehrer vertreten sind.

Detaillierte Informationen finden Sie als pdf-Datei zum Downloaden im Berufsbild TFA
.

Bei der Novellierung der Ausbildung galt es nicht nur, die Fortschritte in der Tiermedizin und der medizinischen Technik, sondern auch die zum Teil massiv geänderten Anforderungen an die Mitarbeiter/innen in den tiermedizinischen Einrichtungen sowie die aktuellen bildungspolitischen Formalien zu berücksichtigen.

So wurden die Inhalte im Bereich Labor und bei der Assistenz tiermedizinischer Diagnostik und Therapie überarbeitet und gleichzeitig neue Themen wie Kommunikation, Qualitätsmanagement sowie Prävention und Notfallkompetenz beim Tier und Mensch aufgenommen.

Neu ist außerdem, dass der Prüfbereich Röntgen- und Strahlenschutz zwingend am Ende der Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden muss, um die Berufsbefähigung zum/zur Tiermedizinische/n Fachangestellte/n zu erreichen.

Zugangsvoraussetzung
auf Grund der Regelung der Ausbildungsordnung nach Berufsbildungsgesetz gibt es keine Zulassungsbeschränkung (Schulpflicht muss erfüllt sein), empfehlenswert ist ein guter Realschulabschluss

Berufsbezeichnung
Tiermedizinische Fachangestellte / Tiermedizinischer Fachangestellter

Ausbildungsdauer
3 Jahre in Berufsschule und Ausbildungsbetrieb

Berufliche Qualifikation
Tiermedizinische Fachangestellte
  • assistieren bei Untersuchung, Behandlung und chirurgischen Eingriffen und helfen bei Notfällen
  • betreuen den Patienten vor, während und nach der Behandlung
  • versorgen und pflegen Patienten bei stationärer Unterbringung
  • sorgen für tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren
  • beachten die Einhaltung des Tierschutzgesetzes
  • wenden Vorschriften des Umweltschutzes an
  • führen Hygienemaßnahmen durch
  • schützen sich und andere vor Infektionen und Seuchen
  • erstellen Röntgenaufnahmen
  • führen Laborarbeiten durch
  • beraten und betreuen Tierhalter und Tierhalterinnen
  • informieren Tierhalter und Tierhalterinnen über die Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation
  • organisieren Betriebsabläufe und überwachen Terminplanung
  • wirken bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit
  • führen Verwaltungsarbeiten durch
  • dokumentieren Behandlungsabläufe, erfassen erbrachte Leistungen und rechnen diese ab
  • ermitteln den Bedarf an Material, beschaffen und verwalten es
  • wenden Information und Kommunikationssysteme an
  • beachten die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit
  • arbeiten team- und prozessorientiert

Abschluss
  • Zwischenprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres
  • Abschlussprüfung nach drei Jahren. Sie gliedert sich in einen schriftlichen Prüfungsteil (360 Minuten) und einen praktischen Prüfungsteil (75 Minuten)

Ausbildungsvergütung
siehe unter Gehaltstarifvertrag, § 6

Mögliche Einsatzorte
Klein- oder Großtierpraxen, Tierkliniken, veterinärmedizinische Laboratorien, Zoos, Tierheime oder andere Formen der Tierhaltung bis hin zur tiermedizinischen Forschung, der chemischen Industrie sowie Institutionen und Organisationen des Gesundheits- sowie Veterinärwesens

Hinweis:
Auszubildende, die einen Ausbildungsvertrag nach der Ausbildungsverordnung zum/zur Tierarzthelfer/in abgeschlossen haben, werden nach der Prüfungsordnung zum/zur Tierarzthelfer/in geprüft, soweit bei der zuständigen Landestierärztekammer kein anderer schriftlicher Antrag seitens des Prüflings in Absprache mit dem Ausbilder eingereicht und genehmigt wurde.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Landestierärztkammer.

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