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Berufsgeschichte

Der Beruf der Medizinischen Fachangestellten gehört zu den klassischen, überwiegend von Frauen ausgeübten Assistenzberufen im Gesundheitswesen und kann auf eine lange Tradition zurückblicken. In den letzten Jahren haben sich auch einige junge Männer entschieden diesen Beruf zu erlernen.

2008
Der Verband gab sich auf seiner Bundeshauptversammlung eine Berufsordnung.

2006
Die neue Verordnung zur Berufsausbildung tritt am 1.8.2006 in Kraft. Hiermit kommt es nach der Novellierung der Ausbildungsinhalte auch zu einer neuen Berufsbezeichnung Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter.

1991
Seit diesem Jahr werden auch in den neuen Bundesländern die Arzthelferinnen/Arzthelfer nach der Ausbildungsverordnung von 1986 ausgebildet.

1986
Die Ausbildungsordnung zum/ zur Arzthelfer/-in tritt in Kraft, ab jetzt wird der Beruf nach § 25 Berufsbildungsgesetz 1969 geregelt (neu: § 5 BBIG 2005) und ist damit staatlich anerkannt.
Auf Grundlage dieser Berufsbildung wurden damit auch Weiterbildungsmöglichkeiten nach § 46 Berufsbildungsgesetz 1969 (neu: § 54 BBIG 2005) möglich. Die Ausbildung dauert nun bundeseinheitlich drei Jahre.

1969
Mit der Einführung des Berufsbildungsgesetzes wird die Ausbildung der Arzthelferin in der BRD in das Duale System überführt.

1965
Der Beruf wird als Lehrberuf mit zweijähriger Lehrzeit in einigen Bundesländern anerkannt und wird bald zum Wunschberuf vieler junger Frauen.

Nach 1945
Der Beruf Arzthelferin entstand in den fünfziger Jahren aus dem Bedürfnis der Ärzte und Ärztinnen, in der Praxis eine Kraft zur Verfügung zu haben, die über Kenntnisse und Fertigkeiten sowohl in Bereich Medizin als auch verwaltungstechnischen Bereich verfügt.
Bis dahin arbeiteten in den Praxen Krankenschwestern, medizinisch/technische Assistentinnen und Sekretärinnen. Die Ausbildung zur Arzthelferin besteht aus den wesentlichen Inhalten dieser drei Berufe, sie erfolgte zunächst ungeregelt und auf der Basis des Anlernens oder in Privatschulen.

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