Bundeshauptversammlung (BHV)

Die Bundeshauptversammlung ist das höchste Organ des Verbandes. Hier werden die Weichen der Verbandspolitik für die Zukunft gestellt. Sowohl Änderungen der Satzung als auch Fragen zur Beitragsordnung können nur in der Bundeshauptversammlung gefasst werden. Die Vorstandswahlen alle 4 Jahre gehören ebenfalls zu den Aufgaben dieses Organs.

Die Bundeshauptversammlung hat laut § 7 (2) 13 folgende Aufgaben:
  1. Erstellung eines Ergebnisprotokolls
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten Bundeshauptversammlung
  3. Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten des Verbandes und der Berufspolitik
  4. Verabschiedung der Satzung und Satzungsänderung
  5. Erlass von Ordnungen
  6. Entgegennahme der Rechenschaftsberichte
  7. Entgegennahme des Kassenberichtes
  8. Bewilligung und Verabschiedung der Haushaltspläne, sowie Entgegennahme der Jahresabschlüsse
  9. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer/innen
  10. Entlastung des erweiterten Bundesvorstandes
  11. Wahlen
    1. des geschäftsführenden Vorstandes
    2. des Präsidenten/der Präsidentin und des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin
    3. der Referatsleiter/innen und deren Stellvertreter/innen auf Bundesebene
    4. Wahl der drei Kassenprüfer/innen und zweier Stellvertreter/innen
    5. Wahl der drei Mitglieder des Finanzausschusses und zweier Stellvertreter/innen
  12. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
  13. Beschlussfassung über Anträge
  14. Abberufung von Vorstandsmitgliedern
Die Bundeshauptversammlung besteht aus den Delegierten der einzelnen Landesverbände und dem Bundesvorstand sowie den 1. Vorsitzenden der Landesverbände. Die Delegierten der Bundeshauptversammlung werden auf den vorher stattfindenden Landeshauptversammlungen der Landesverbände gewählt. Es gilt dabei folgender Delegiertenschlüssel: jeder Landesverband stellt eine*n Delegierte*n für je angefangene 300 Mitglieder.

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