8. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Das Arbeitsschutzgesetz, alle darauf beruhenden Verordnungen und die Unfallverhütungsvorschriften sehen eine Beurteilung der Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz vor, wenn die Arbeit oder die Umgebung sich ändern. Wird ein Arbeitsplatz neu eingerichtet, ändern sich die Bedingungen oder treten neue Erkenntnisse auf, muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Jeder Arbeitsplatz sollte in regelmäßigen Abständen auch unabhängig von Veränderungen beurteilt werden, um Schutzmaßnahmen für Arbeit und Gesundheit auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. So können Gefährdungen vorzeitig erkannt und abgestellt werden.

Die Beurteilung kann vom Arbeitgeber oder fachkundigen Personen durchgeführt werden.

Der Weg zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung obliegt der jeweiligen Person. Allgemein führen folgende Punkte zum Ziel:
  1. Vorbereiten der Beurteilung
  2. Ermitteln von Gefährdungen
  3. Beurteilen von Gefährdungen
  4. Festlegen von Maßnahmen
  5. Durchführen der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Wirksamkeit
  7. Regelmäßige Wiederholung der Beurteilung
Am Ende der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber laut Dokumentationspflicht Nachweise über die Ergebnisse, die getroffenen Maßnahmen und die Überprüfung in schriftlicher Form aufbewahren. Dies kann in Papierform oder digital erfolgen.

Download Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung

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Bundesweite Terminübersicht

06.05.2025 18:30 - 20:00 Uhr
71638 Ludwigsburg
Wissen nützt, Wissen schützt - Ihre Sicherheit in Praxis und Labor - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Ludwigsburg/Bietigheim
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06.05.2025 18:30 - 20:00 Uhr
71638 Ludwigsburg
Wissen nützt, Wissen schützt - Ihre Sicherheit in Praxis und Labor - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Rems-Murr
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06.05.2025 20:00 - 20:30 Uhr
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07.05.2025 16:00 - 17:30 Uhr
32051 Herford
"Das war schon immer so..." - gibt es bei mir nicht! - anschl. Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Bielefeld
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07.05.2025 16:00 - 17:30 Uhr
32051 Herford
"Das war schon immer so..." - gibt es bei mir nicht! - anschl. Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Ostwestfalen
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07.05.2025 17:30 - 18:30 Uhr
45657 Recklinghausen
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Kreis Recklinghausen
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