8. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Das Arbeitsschutzgesetz, alle darauf beruhenden Verordnungen und die Unfallverhütungsvorschriften sehen eine Beurteilung der Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz vor, wenn die Arbeit oder die Umgebung sich ändern. Wird ein Arbeitsplatz neu eingerichtet, ändern sich die Bedingungen oder treten neue Erkenntnisse auf, muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Jeder Arbeitsplatz sollte in regelmäßigen Abständen auch unabhängig von Veränderungen beurteilt werden, um Schutzmaßnahmen für Arbeit und Gesundheit auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. So können Gefährdungen vorzeitig erkannt und abgestellt werden.

Die Beurteilung kann vom Arbeitgeber oder fachkundigen Personen durchgeführt werden.

Der Weg zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung obliegt der jeweiligen Person. Allgemein führen folgende Punkte zum Ziel:
  1. Vorbereiten der Beurteilung
  2. Ermitteln von Gefährdungen
  3. Beurteilen von Gefährdungen
  4. Festlegen von Maßnahmen
  5. Durchführen der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Wirksamkeit
  7. Regelmäßige Wiederholung der Beurteilung
Am Ende der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber laut Dokumentationspflicht Nachweise über die Ergebnisse, die getroffenen Maßnahmen und die Überprüfung in schriftlicher Form aufbewahren. Dies kann in Papierform oder digital erfolgen.

Download Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung

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