30.3.2020 | Fachinformation

Covid-19 & Zahnmedizin: Ein Update zum Stand der Wissenschaft

Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich e.V.

Wie gehen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Wuhan mit den Herausforderungen durch das neue Coronavirus SARS-CoV-19 um? Darüber diskutierte der Dekan der School of Stomatology der Universität von Wuhan Prof. Dr. Zhuan Bian mit deutschen Experten in einem Webinar der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) am 25. März. Mehr als 9000 Zuschauerinnen und Zuschauer machten den großen Informationsbedarf in der Zahnärzteschaft deutlich.

„Es ist für uns außerordentlich wichtig, zu wissen, welche Erfahrungen die Kolleginnen und Kollegen in Wuhan bei dem Ausbruch gemacht haben“, erklärt Prof. Dr. Frank Schwarz, Direktor der Poliklinik für Zahnärztliche Chirurgie und Implantologie der Goethe-Universität Frankfurt/Main „und wir haben uns sehr gefreut, dass Professor Bian dieses Wissen mit uns geteilt hat.“ Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas, Direktor der Klinik für MKG-Chirurgie von der Universitätsmedizin Mainz, der das Webinar zusammen mit Prof. Schwarz binnen drei Tagen auf den Weg gebracht und realisiert hat, pflichtet bei: „Die DGI kann nicht die juristischen, gesundheits- und standespolitischen Probleme lösen, die durch die Corona-Pandemie hierzulande entstanden sind. Aber sie kann – trotz aller unvermeidlichen Unsicherheiten wissenschaftlicher Aussagen – als wissenschaftliche Gesellschaft durch Informationen, Daten und Fakten eine Basis liefern, um diese Probleme anzugehen.

Mehr als 9000 Zuschauerinnen und Zuschauer

Wie groß der Bedarf nach solchen Informationen im Berufsstand ist, ließ sich am Interesse ablesen, welches das Webinar hervorrief. Mehr als 9000 Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten die Präsentation von Professor Bian und die Diskussionen mit ihm und anderen Experten an ihren Computerbildschirmen. Eingeloggt hatten sich Interessenten aus den USA, aus der Schweiz, Österreich, Frankreich, Großbritannien und den Benelux-Staaten. Die Fragen prasselten schneller herein, als die Experten in der knappen Zeit beantworten konnten. „Wir werden aber offen gebliebene Fragen in den nächsten Tagen aufgreifen und die Antworten auf unserer Website veröffentlichen“, versprechen die Professoren Al-Nawas und Schwarz.

Die Botschaft von Professor Bian beim Webinar war eindeutig: „Aufgrund der besonderen Merkmale zahnärztlicher Verfahren, bei der eine große Anzahl von Tröpfchen und Aerosolen erzeugt werden können, sind die Standard-Schutzmaßnahmen der täglichen klinischen Arbeit nicht wirksam genug, um die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern, insbesondere wenn sich Patienten in der Inkubationszeit befinden oder nicht wissen, dass sie infiziert sind.“ Es gibt Hinweise, dass die Viren auf Oberflächen sowie in Aerosolen überleben und infektiös bleiben können. Auch infizierte, aber asymptomatische Patienten können die Erreger weitergeben. „Diese Eigenschaften machen die Kontrolle der Epidemie zu einer großen Herausforderung“, betonte der chinesische Zahnmediziner.

Zunächst nur noch zahnärztliche Notfallversorgung

Im Januar 2020 hatte die Nationale Gesundheitskommission Chinas COVID-19 jener Kategorie der Infektionskrankheiten (Gruppe B) zugeordnet, die etwa SARS und das hochpathogene Vogelgrippe-Virus umfasst. Die Kommission riet darüber hinaus, dass alle Mitarbeiter des Gesundheitswesens Schutzmaßnahmen verwenden, die bei Infektionskrankheiten der Gruppe A empfohlen werden, zu denen Krankheitserreger wie Cholera und Pest gehören. Ab diesem Zeitpunkt wurde, berichtete Professor Bian, in den meisten Städten der Region zunächst nur noch eine zahnärztliche Notfallversorgung aufrechterhalten. Private Zahnarztpraxen in ganz China wurden geschlossen, jeweils abhängig von der epidemiologischen Situation. Inzwischen haben die privaten Praxen in China ihre Arbeit wieder aufgenommen – nur in Wuhan, dem Epizentrum der Epidemie, sind sie noch immer geschlossen.

Die Zahnklinik der Universität von Wuhan versorgte im vergangenen Jahr 890.000 Patienten und verfügt über rund 1100 Mitarbeiter sowie 820 Studierende. „Seit dem Ausbruch der Epidemie wurden neun Kollegen mit COVID-19 diagnostiziert“, berichtete Professor Bian. Trotz steigender Infektions- und Erkrankungsraten in der Region gab es keine weiteren Infektionen bei Mitarbeitern der Klinik.

Zahnärzte sollten strikte Schutzmaßnahmen ergreifen

„Auf der Grundlage unserer Erfahrung und einschlägiger Richtlinien und neuen Erkenntnissen der Forschung, sollten Zahnärzte strikte Schutzmaßnahmen ergreifen“, betonte der Experte. Es gelte ebenso, Operationen und Eingriffe zu vermeiden oder zu minimieren, die Tröpfchen oder Aerosole erzeugen. Sobald Patienten die Klinik in Wuhan betraten, wurden sie nach ihrem Befinden gefragt, mit Schutzmasken versorgt und ihre Körpertemperatur gemessen. In Regionen, in denen sich COVID-19 stark ausbreitete, wurden elektive Behandlungen verschoben.

Professor Bian empfahl den Einsatz antimikrobieller Mundspülungen vor einer Behandlung und riet, Verfahren, die bei Patienten Husten auslösen können, wenn möglich zu vermeiden oder sehr vorsichtig durchzuführen. Da eine Röntgenuntersuchung in der Mundhöhle (intraoral) die Speichelsekretion und den Husten stimuliert, sollte sie durch extraorale Röntgenaufnahmen ersetzt werden. Maßnahmen, bei denen Aerosole entstehen, sollten ebenfalls minimiert werden. Eine Abschirmung des zu behandelnden Zahnes gegenüber der Mundhöhle (Kofferdam) und großvolumige Speichelsauger können helfen, Aerosole oder Spritzer zu minimieren.

Individuelle Risikoeinschätzung für die Praxis durch Zahnarzt-Teams

In der nachfolgenden Expertendiskussion betonte Professor Bilal Al-Nawas, dass angesichts der Dauer des Shutdowns und der Entwicklung der epidemiologischen Situation die Zahnmedizin nicht nur auf die Notfallbehandlung beschränkbar sei. „Da sich die schwierigen Zustände sicherlich über die nächsten Wochen hinweg ziehen werden, geht es nicht nur um Schmerzbeseitigung. Es geht auch um die langfristige Substanzsicherung und eine sinnvolle Diagnostik, sowie die Aufrechterhaltung der Kaufunktion“, betonte der Experte. Ebenso gelte es, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte mit ihrem Team eine individuelle Risikoeinschätzung für ihre Praxis vornehmen müssten. Sicherlich sei das Risiko der Übertragung von SARS-CoV-2 von Bundesland zu Bundesland verschieden und hänge auch von der Praxisstruktur ab. Al-Nawas: „Damit wird klar, dass ein allgemein gültiges Rezept für die Abläufe in der Zahnarztpraxis in die falsche Richtung führt.“

Für Normalfall: MNS, Brillem, Handschuhe

Bezüglich der erforderlichen Schutzmaßnahmen erklärte Dr. Wolfgang Kohnen, Krankenhaushygieniker der Universitätsmedizin Mainz, dass das ganze Team mit Mund-Nasen-Schutz, Brille und Handschuhen für den Normalfall ausreichend geschützt sei.
Bei der Behandlung von COVID-19-Patienten mit Aerosolbildung muss der Schutz jedoch intensiver sein: Dann sind sogenannte FFP2- oder FFP3-Masken und dichte Schutzbrillen erforderlich. Gleichwohl wurde in der Diskussion auch klar, dass die Einschätzung, ob ein Patient infiziert ist oder nicht, relativ schwierig ist – denn auch Infizierte, die keine Krankheitssymptome haben, können die Erreger weitergeben.

Einig waren sich die Experten, dass eine professionelle Zahnreinigung derzeit besser mit Handgeräten durchgeführt werden sollte als mit Ultraschall oder Airflow. Prof. Dr. Jürgen Becker, Direktor der Klinik für Zahnärztliche Chirurgie der Universität Düsseldorf, ergänzte, dass durch die Begrenzung der zahnärztlichen Therapiemaßnahmen, den erhöhten Hygieneaufwand, und durch die langen Raumlüftungszeiten nach Behandlungen die Einnahmen sinken und die Ausgaben steigen. Dies müsse durch den Gesetzgeber kompensiert werden.

Mehr am Telefon als am Patienten

Wichtig sei die Bedeutung der Aufklärung von Patienten und vor allem des Personals, erklärten die Experten einmütig. In manchen Fällen seien die Teammitglieder verunsichert und zum Teil auch falsch informiert. „Darum kommt der Zahnärztin oder dem Zahnarzt neben der fürsorglichen auch eine zentrale kommunikative Rolle zu“, sagte Professor Al-Nawas. Auch die Patienten gelte es, entsprechend aufzuklären. „Wir müssen unsere defensivere Behandlung erläutern“, betonte Prof. Dr. Roland Frankenberger, Professor für Zahnerhaltung an der Philipps-Universität Marburg und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. „Darum sind wir momentan mehr am Telefon als am Patienten.“


Erklärung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)


Die BZÄK erklärte: "Die Anforderungen und Rolle der Zahnmedizin in der Corona-Pandemie werden gerade kontrovers diskutiert. Innerhalb des Berufsstandes gibt es divergierende Meinungen. Interessant ist in diesem Zusammenhang vor allem die Auswertung des Infektionsgeschehens in China, hier wird derzeit mit der Aufarbeitung der Krise begonnen. Dies ermöglicht Rückschlüsse auf entsprechende Empfehlungen für den hiesigen Versorgungsalltag und deckt sich mit den bisherigen Empfehlungen der BZÄK. Prof. Dr. med. dent. Zhuan Bian, Dekan der School of Stomatology University of Wuhan, hat am 25. März 2020 seine Erfahrungen und Erkenntnisse u.a. in einem Webinar für Zahnärzte präsentiert. Prof. Bian hat der deutschen Zahnmedizin Hinweise zum Handling der Coronakrise im (zahn)ärztlichen Alltag mitgegeben.

Die elementaren Punkte aus der Auswertung der Wuhan Dentistry:
Erkrankungen und Todesfälle sind in China unter Einhaltung der entsprechenden Schutzmaßnahmen nicht bei Zahnärzten und ihren Teams vorgekommen.
Es sind keine zusätzlichen Risiken bzw. beschleunigte Verbreitung innerhalb der Bevölkerung durch zahnärztliche Behandlungen entstanden - auch nicht bei Zahnarzt und Praxispersonal.
Zahnärzte haben bis zu einer staatlich verordneten Schließung privater Praxen mit der auch in Deutschland üblichen persönlichen Schutzausrüstung gearbeitet.

Diese Ausführungen von Prof. Bian sind ebenfalls in die Analyse des APW-Vorsitzenden Dr. Dr. Markus Tröltzsch eingeflossen.

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