
Gehaltsrechner (ZFA)
Hier Daten eingeben und das Gehalt entsprechend des Gehaltstarifvertrags für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Voll- oder Teilzeit ermitteln (alle Angaben ohne Gewähr, Rundungsdifferenzen möglich).* Für wen sind Tarifverträge bindend?
Tarifbindung gilt für die Mitglieder des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. immer dann, wenn der Arbeitgeber Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten bzw. ZahnarzthelferInnen (AAZ) ist. Leider gilt der Tarifvertrag nur für die Länder Hamburg, Hessen und das Saarland sowie den Landesteil Westfalen-Lippe, da von Arbeitgeberseite nur in diesen Ländern ein Verhandlungspartner zur Verfügung steht.Tarifbindung kann aber auch über den individuellen Arbeitsvertrag hergestellt werden.
Unsere Mitglieder können im internen Mitgliederbereich weitere Informationen zur Tarifbindung für Zahnmedizinische Fachangestellte abrufen oder sich durch die verbandseigene Rechtsabteilung beraten lassen.
Auch wenn bei Ihrem Arbeitgeber keine Tarifbindung gilt, können Sie den Gehaltstarifvertrag als gute Orientierung nutzen, um Ihren Marktwert bezüglich Qualifikation und Erfahrung einzuschätzen.
Eine übersichtliche Darstellung der Tarife in einer Tabelle sowie die Tarifverträge finden Sie hier
* Tätigkeitsgruppen:
Tätigkeitsgruppe I (Grundvergütung)
ZFA nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung
Tätigkeitsgruppe II (Zuschlag +7,5%)
ZFA mit durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von vertiefenden und/oder speziellen Qualifizierungen im Umfang von insgesamt mindestens 65 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 65 Unterrichtsstunden anzurechnen.
Tätigkeitsgruppe III (Zuschlag +17,5%)
ZFA mit durch die Zahnärztekammern anerkanntem/anerkannten Fortbildungsnachweis/en von Qualifizierungen zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeiten im Umfang von insgesamt mindestens 200 Unterrichtsstunden, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten im Rahmen der jeweiligen Fortbildung/en ist auf die Fortbildungsdauer von 200 Unterrichtsstunden anzurechnen.
Tätigkeitsgruppe IV (Zuschlag +25%)
ZFA mit erfolgreichem Abschluss als
- Zahnmedizinische Fachhelferinnen/Fachassistentinnen (ZMF),
- Zahnmedizinische Prophylaxehelferinnen/ Prophylaxeassistentinnen (ZMP),
- Kieferorthopädieassistentinnen, erstmalig ausgebildet ab 2021,
- Fachwirtinnen für Zahnärztliches Praxismanagement,
- Zahnmedizinische Verwaltungshelferinnen/ Verwaltungsassistentinnen (ZMV),
- Assistentinnen für Zahnärztliches Praxismanagement (AZP).
Tätigkeitsgruppe V (Zuschlag +30%)
ZFA mit erfolgreichem Abschluss als Dental-Hygienikerinnen (DH), Betriebswirtinnen im Gesundheitswesen, Betriebswirtinnen für Management im Gesundheitswesen.
Bei Vorliegen mehrerer Qualifikationen aus dieser Tätigkeitsgruppe erhöht sich der Zuschlag auf mindestens 35 %, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist.
Bei Vorliegen mehrerer Qualifikationen aus dieser Tätigkeitsgruppe erhöht sich der Zuschlag auf mindestens 35 %, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist.