31.1.2023 | aktuelle Meldung

Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023

Am 2. Februar 2023 wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) informiert auf ihrer bgw-online.de:

Damit entfallen verpflichtende Maßnahmen wie
  • das betriebliche Hygienekonzept
  • Prüfung von Schutzmaßnahmen wie AHA-L und Testangeboten
  • Unterweisung von Beschäftigten zu den Gesundheitsgefährdungen durch Covid-19
  • Informationspflicht zu der Möglichkeit einer Schutzimpfung
Auch die gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit der Beschäftigten, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen, entfällt.

Empfohlen werden weiterhin praxisgerechte und wirksame betriebliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zur Verhütung von Ansteckungen bei der Arbeit sowie insbesondere bei lokalen und branchenspezifischen Infektionsausbrüchen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Maßnahmen zum Infektionsschutz eigenverantwortlich festlegen. Die Gefährdungsbeurteilung ist hierzu das zentrale Arbeitsschutz-Instrument: Arbeitgebende leiten daraus erforderliche Schutzmaßnahmen ab, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Basis sind die DGUV Vorschrift 1 sowie das Arbeitsschutzgesetz.
  • Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Bereichen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, in denen Menschen medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden, ist die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250) anzuwenden.
  • Ergänzend müssen weitere gesetzliche Vorgaben des Bundes und der Bundesländer in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz oder länderspezifische Corona-Regelungen im Unternehmen umgesetzt werden.
HINWEIS:
Laut Infektionsschutzgesetz ist das Tragen einer FFP2-Maske für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens bis zum 7. April weiterhin verpflichtend.

Ob die dort Beschäftigten eine Maske tragen müssen, entscheidet die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

07.08.2024 18:00 - 20:00 Uhr
30159 Hannover
Wundversorgung - Einfach machen - Workshop für Einsteiger*innen
Termin anzeigen
28.08.2024 15:00 - 17:30 Uhr
44149 Dortmund
Work-Life-Balance
Termin anzeigen
07.09.2024 10:00 - 12:00 Uhr
19055 Schwerin
Digitale Helfer im Praxisalltag
Termin anzeigen
10.09.2024 19:00 - 20:30 Uhr
75417 Mühlacker
Regressprophylaxe und Wirtschaftlichkeit - Verbandmittel in der täglichen Praxis - Produkteinsatz und Sprechstundenbedarf - TERMIN WURDE ABGESAGT!
Termin anzeigen
11.09.2024 14:00 - 16:00 Uhr
09116 Chemnitz
Aktuelles aus dem Bereich der Wundversorgung
Termin anzeigen
11.09.2024 18:30 - 20:30 Uhr
76532 Baden-Baden
Regressprophylaxe und Wirtschaftlichkeit - Verbandmittel in der täglichen Praxis - Produkteinsatz und Sprechstundenbedarf - TERMIN WURDE ABGESAGT!
Termin anzeigen
18.09. - 25.09.2024
Webkonferenz
Abrechnung Intensiv - EBM Webkonferenz
Termin anzeigen
18.09.2024 16:00 - 18:00 Uhr
21423 Winsen/Hoopte
Umgang mit aggressiven Menschen
Termin anzeigen