5.9.2016 | aktuelle Meldung

Aus Meister-BAföG wurde Aufstiegs-BAföG

Mit der Änderung des Meister-BAföG in das Aufstiegs-BAföG zum 1. August 2016 sind unter anderem die Förderbeiträge für den Lebensunterhalt und die Lehrgangskosten sowie die Zuschläge für die Kinderbetreuung und der Erfolgsbonus erhöht worden:
  • So können jetzt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro (vorher 10.226 Euro) gefördert werden.
  • Der Kinderbetreuungszuschlag wurde von 113 Euro je Kind auf 130 Euro je Kind erhöht.
  • Ebenso wurden die Freibeträge, d.h. das Vermögen, das nicht angerechnet werden darf, erhöht, z.B. für die Teilnehmerin/den Teilnehmer von 35.800 Euro auf 45.000 Euro.

Aufstiegs-BAföG rechtzeitig beantragen
Gem. § 19 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) werden die Förderbeträge für den Lebensunterhalt und die Lehrgangskosten sowie die Zuschläge für die Kinderbetreuung und der Erfolgsbonus nur auf schriftlichen Antrag hin gewährt.

Die Zahlung erfolgt dabei frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine Zahlung für Zeiträume, die vor der Antragstellung liegen, erfolgt nicht.

Da die Bearbeitung der Anträge einige Monate betragen kann, sollten Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn Ihrer Aufstiegsfortbildung stellen. Die erforderlichen Antragsformulare, eine kostenlose Info-Hotline sowie einen Förderrechner, mit dem Sie Ihren Förderungsanspruch berechnen können, finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort können Sie Ihren Antrag auch online stellen.

Die wesentlichen Änderungen, die zum 1. August 2016 in Kraft getreten sind, haben wir für unsere Mitglieder im internen Mitgliederbereich aufbereitet.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

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