26.4.2004 | Pressemeldung

Novellierung des Ausbildungsberufs Arzthelferin orientiert sich an veränderten Bedingungen

Das Antragsgespräch zur Neuordnung der Ausbildung der Arzthelferin ist erfolgreich verlaufen. Anfang vergangener Woche trafen sich dazu die Sozialpartner im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in Bonn.


Als Vertreterinnen des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. nahmen daran die BdA-Präsidentin Sabine Rothe und Käthe Oertel teil. Von Seiten der Bundesärztekammer waren u.a. deren Vizepräsidentin Dr. Ursula Auerswald sowie Rosemarie Bristrup vertreten.

Während des einstündigen konstruktiven Austausches betonten Arbeitnehmer- wie Arbeitgebervertreter übereinstimmend die Notwendigkeit der Neuordnung. „Die Ausbildungsordnung muss den Markterfordernissen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik sowie den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen im Gesundheits- und Sozialwesen entsprechen“, bestätigte auch Gisela Mettin vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) die Dringlichkeit der Novellierung.

BdA-Präsidentin Sabine Rothe: „Die neue Ausbildungsordnung muss zugleich flexibel und nach modernen methodisch-didaktischen Grundzügen gestaltet werden. Die Vermittlung von medizinischen Grundkenntnissen gehört genauso dazu wie das Wissen um die Sozialgesetzgebung, die Einführung in Managementaufgaben und die Lernfeldorientierung. Wichtig ist uns auch das Erlernen von Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit und psychosoziale Kompetenz.“

Zudem haben sich die Sozialpartner darauf geeinigt, die Ausbildung als Monoberuf mit einer Dauer von drei Jahren beizubehalten. Das ist notwendig, um den hohen Anforderungen des Berufes gerecht zu werden.

Bundesärztekammer und BdA sind sich darüber einig, dass die Attraktivität des Berufes gestärkt werden muss. Nur mit gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen, die die Möglichkeit der Weiterqualifizierung haben, ist die Betreuung der Patienten im ambulanten Gesundheitswesen möglich. Dafür werden sie sich gemeinsam einsetzen.

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI) hatte die Vorbereitung Neuordnung mit einer mehrstufigen Studie begleitet.

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