1.7.2022 | Fachinformation

Ende der Sonderregelungen: Kinder-Untersuchungen und Unfallversicherung

Ab 1. Juli gelten für die Kinder-Untersuchungen U6 bis U9 wieder die in der Kinder-Richtlinie vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten. Die Coronavirus-Sonderregelung, wonach diese Zeiten überschritten werden durften, läuft zum Monatsende aus.

Ein Antrag der KBV im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für eine erneute Verlängerung der Sonderregelung über das zweite Quartal 2022 hinaus hatte keine Mehrheit gefunden.

Die Regelung, wonach die Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten werden können, wurde zeitlich befristet eingeführt und mehrfach verlängert.
Ende auch bei Unfallversicherung – nur eine Ausnahme

Auch die Corona-Sonderregelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) enden – mit Ausnahme der Videosprechstunde – zum 30. Juni. Dies betrifft beispielsweise die Zahlung einer Hygienepauschale von vier Euro (Covid-19-Pauschale) für Arzt-Patienten-Kontakte und die Möglichkeit der telefonischen Anforderung von wiederkehrenden Verordnungen für Heil-/Arzneimittel. Eine Verlängerung ist nach Mitteilung der DGUV derzeit nicht vorgesehen.

Nur Videosprechstunde weiterhin möglich
Die Möglichkeit der Durchführung von Videosprechstunden in der Unfallversicherung bleibt vorerst bestehen. Dies gilt aber nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben sowie der nach Anlage 31b Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) aufgestellten Anforderungen an Praxen und Videodienstanbieter. Hier wird eine dauerhafte Regelung mit der KBV angestrebt, die voraussichtlich zum 1. Januar 2023 eingeführt werden soll.

Regelung für Psychotherapeuten
Eine Abrechnungsmöglichkeit für Videosprechstunden durch Psychotherapeuten ist durch zwei neue Gebühren im Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren in der Unfallversicherung zum 1. Juli 2022 geschaffen worden.

Quelle KBV Praxisnachrichten

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