20.4.2020 | aktuelle Meldung

GBA-Beschluss zur AU-Regelung gefährdet Personal in Arztpraxen

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. unterstützt die Proteste gegen den G-BA-Beschluss zur "Nichtverlängerung der Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit".

"Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist nicht nachvollziehbar. Im Gegensatz zu dessen Begründung gefährdet die vorzeitige Rücknahme der Tele-AU nicht nur die anderen Patienten und die Ärzte, sondern auch die Mitarbeiter/innen in den Arztpraxen", erklärt dazu Hannelore König, 1. Vorsitzende im geschäftsführenden Vorstand. "Die Medizinischen Fachangestellten sind nach wie vor die ersten Kontaktpersonen für die Patienten. Die Arztpraxen sind nicht - wie andere Lebensbereiche - darauf ausgerichtet entsprechende Abstandsmarkierungen anzubringen und deren Einhaltung vor der Praxistür zu überwachen. Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Hausarztpraxen berichten seit heute Morgen von zunehmenden Warteschlangen vor den Praxistüren. Dieser Beschluss ist realitätsfern und sollte zurückgenommen werden. Andernfalls ist die zweite Corona-Welle vorprogrammiert, da der Bestand an Schutzausrüstung nicht ausreichend vorhanden ist und nicht alle Patienten mit Verdachtsdiagnose oder Erkrankungen der oberen Atemwege vorher anrufen bzw. die Zugangsregeln nicht von allen Patienten beachtet werden. "

Der G-BA hatte in seiner Begründung geschrieben: "Da sich zwischenzeitlich die Zahl der Neuinfektionen deutlich verringert hat und Abstands- und Hygieneregeln in allen Lebensbereichen und vor allem auch in Arztpraxen durchgängig und strikt beachtet werden, kann die befristete Sonderregelung ohne Gefahr einer Erhöhung des Infektionsrisikos für Patientinnen und Patienten oder Ärztinnen und Ärzte aufgehoben werden, zumal auch durch die teilweisen Wiederöffnungsmöglichkeiten für Ladengeschäfte auch in anderen Lebensbereichen behutsame Lockerungen erfolgt sind."

Aktuelles zum Thema:
Am 20.04. hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nachmittags bekannt gegeben, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten weiterhin bei leichten Atemwegserkrankungen nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit von einer Woche bescheinigen können. Bei fortdauernder Erkrankung kann einmal um sieben Tage verlängert werden. Mehr

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