22.1.2021 | Fachinformation

Entgeltgleichheit: Bundesarbeitsgericht stärkt Frauen den Rücken

Frauen die ihr Recht auf Lohnauskunft wahrnehmen; die also wissen wollen, ob sie schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen, haben künftig bessere Möglichkeiten, die gleiche Bezahlung gerichtlich durchzusetzen. Bislang zeigt die Praxis, dass es Frauen trotz des gesetzlichen Auskunftsanspruchs oft nicht gelingt, den erforderlichen Beweis der Diskriminierung in einem gerichtlichen Verfahren zu führen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass die Lohnauskunft als Indiz ausreicht, um eine Diskriminierung wegen des Geschlechts zu begründen, wenn die männlichen Kollegen in dem Unternehmen mehr verdienen. Der Arbeitgeber muss dann versuchen, dies zu widerlegen.

DGB Quelle und vollständige Meldung

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