30.6.2022 | Fachinformation

Impf- und Genesenenzertifikat: Finanzierung des PVS-Moduls endet zum 30.06.2022

Das Bundesgesundheitsministerium übernimmt ab 1. Juli 2022 keine Kosten mehr für das PVS-Modul zur Ausstellung von Impf- und Genesenenzertifikaten. Derzeit stehen für die Ausstellung des Impf- und Genesenenzertifikates drei Varianten bereit.

Eine davon, das PVS-Modul, wurde bislang vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) finanziert. Zum 30. Juni lässt das Ministerium seinen Vertrag mit den Software-Herstellern auslaufen – eine Verlängerung „wird nicht angestrebt“, heißt es dazu in einem entsprechenden Schreiben des BMG an die Firmen. Software-Hersteller können das PVS-Modul weiterhin auf eigene Verantwortung und Rechnung betreiben. Praxen, die die PVS-Lösung auch ab Juli weiter nutzen möchten, erhalten von ihrem PVS-Hersteller Informationen zu den Möglichkeiten und Kosten.

So können Praxen kostenlos Impf- und Genesenenzertifikate ausstellen
Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt kostenlos den sogenannten Impfzertifikatsservice bereit, mit dem auch Genesenenzertifikate generiert werden können.

Praxen können den Impfzertifikatsservice in zwei verschiedenen Varianten nutzen. Die erste Variante ist der Desktop-Client (auch „Komfort-Client“), der als Software auf dem Arbeits-PC installiert wird. Mit der Anwendung können die Personendaten automatisch durch die Integration des elektronischen Kartenterminals befüllt werden. Die Personendaten müssten so nicht per Hand eingetragen werden.

Alle Informationen rund um die Einrichtung des Desktop-Clients sowie eine Nutzungsanleitung finden Praxen auf einer speziellen Seite des RKI.

Alternativ kann der Impfzertifikatsservice auch als Web-Anwendung genutzt werden, die über die Telematikinfrastruktur mit KV-Login läuft. Die Eingabe der Daten wie Name der Person, Geburtsdatum, Impfstoff, Impfdosis und Impfdatum erfolgt manuell, bevor der QR-Code erstellt werden kann.

Weitere Informationen zum Anspruch auf ein Zertifikat sowie zur Abrechnung und Vergütung stellt die KBV auf dieser Themenseite bereit.

Verordnung der EU verlängert
Der Rat und das Europäische Parlament hatten sich in der vergangenen Woche auf eine Verlängerung der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU um ein Jahr geeinigt. Damit gelten die Regelungen bis zum 30. Juni 2023.

Quelle und vollständige Meldung der KBV

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

19.02.2026 19:00 - 20:00 Uhr
Online
ENTDECKE, WIE DU FRONTZÄHNE WIE EIN PROFI MEISTERST
Termin anzeigen
25.02.2026 18:30 - 20:00 Uhr
76532 Baden-Baden
Wundversorgung – Einfach machen
Termin anzeigen
27.02. 08:45 Uhr - 01.03.2026 14:15 Uhr
33602 Bielefeld
bpt-INTENSIV 2026
Termin anzeigen
27.02.2026 17:00 - 19:00 Uhr
10777 Berlin
UPT vs. PZR - Unterstützende Parodontitistherapie vs. Professionelle Zahnreinigung
Termin anzeigen
06.03. - 07.03.2026
04356 Leipzig
Zahntechnik plus 2026
Termin anzeigen
07.03.2026 09:00 - 16:30 Uhr
44141 Dortmund
6. WESTFÄLISCHER EVA-TAG - TERMIN WURDE ABGESAGT!
Termin anzeigen
14.03.2026 11:30 Uhr
39576 Stendal
Stammtisch in Sachsen-Anhalt
Termin anzeigen
18.03.2026 17:00 - 20:20 Uhr
ONLINE
"Der ältere Mensch" - Fortbildungsreihe - Medikation im Alter
Termin anzeigen