30.6.2022 | Fachinformation

Impf- und Genesenenzertifikat: Finanzierung des PVS-Moduls endet zum 30.06.2022

Das Bundesgesundheitsministerium übernimmt ab 1. Juli 2022 keine Kosten mehr für das PVS-Modul zur Ausstellung von Impf- und Genesenenzertifikaten. Derzeit stehen für die Ausstellung des Impf- und Genesenenzertifikates drei Varianten bereit.

Eine davon, das PVS-Modul, wurde bislang vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) finanziert. Zum 30. Juni lässt das Ministerium seinen Vertrag mit den Software-Herstellern auslaufen – eine Verlängerung „wird nicht angestrebt“, heißt es dazu in einem entsprechenden Schreiben des BMG an die Firmen. Software-Hersteller können das PVS-Modul weiterhin auf eigene Verantwortung und Rechnung betreiben. Praxen, die die PVS-Lösung auch ab Juli weiter nutzen möchten, erhalten von ihrem PVS-Hersteller Informationen zu den Möglichkeiten und Kosten.

So können Praxen kostenlos Impf- und Genesenenzertifikate ausstellen
Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt kostenlos den sogenannten Impfzertifikatsservice bereit, mit dem auch Genesenenzertifikate generiert werden können.

Praxen können den Impfzertifikatsservice in zwei verschiedenen Varianten nutzen. Die erste Variante ist der Desktop-Client (auch „Komfort-Client“), der als Software auf dem Arbeits-PC installiert wird. Mit der Anwendung können die Personendaten automatisch durch die Integration des elektronischen Kartenterminals befüllt werden. Die Personendaten müssten so nicht per Hand eingetragen werden.

Alle Informationen rund um die Einrichtung des Desktop-Clients sowie eine Nutzungsanleitung finden Praxen auf einer speziellen Seite des RKI.

Alternativ kann der Impfzertifikatsservice auch als Web-Anwendung genutzt werden, die über die Telematikinfrastruktur mit KV-Login läuft. Die Eingabe der Daten wie Name der Person, Geburtsdatum, Impfstoff, Impfdosis und Impfdatum erfolgt manuell, bevor der QR-Code erstellt werden kann.

Weitere Informationen zum Anspruch auf ein Zertifikat sowie zur Abrechnung und Vergütung stellt die KBV auf dieser Themenseite bereit.

Verordnung der EU verlängert
Der Rat und das Europäische Parlament hatten sich in der vergangenen Woche auf eine Verlängerung der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU um ein Jahr geeinigt. Damit gelten die Regelungen bis zum 30. Juni 2023.

Quelle und vollständige Meldung der KBV

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

20.05.2026 19:00 - 21:00 Uhr
92272 Freudenberg / OT Paulsdorf
Die kluge MFA beugt vor – Aktuelles und Basics zum Thema Impfen
Termin anzeigen
23.05.2026 11:00 - 16:00 Uhr
67346 Speyer
Notfalltraining in der Praxis
Termin anzeigen
23.05.2026 11:00 - 15:30 Uhr
21680 Stade
MFA Workshop zur Vorbereitung auf die Praktische Prüfung
Termin anzeigen
27.05.2026 15:00 - 18:00 Uhr
31061 Alfeld
Demente Patient*innen
Termin anzeigen
27.05.2026 16:00 - 19:00 Uhr
41061 Mönchengladbach
„Zeit für mich“ Ankommen, Innehalten, Durchatmen und Auftanken – Achtsamkeit, Entspannung und neue Kraft für Praxis und Alltag
Termin anzeigen
29.05.2026 16:00 - 19:00 Uhr
53111 Bonn
„Zeit für mich“ Ankommen, Innehalten, Durchatmen und Auftanken – Achtsamkeit, Entspannung und neue Kraft für Praxis und Alltag
Termin anzeigen
29.05.2026 19:00 Uhr
46499 Hamminkeln
1. Stammtisch der Bezirksstelle Kleve/Wesel
Termin anzeigen
03.06.2026 19:00 Uhr
44867 Bochum
Stammtisch der Bezirksstelle Bochum
Termin anzeigen