Aufstiegsfortbildungen

Für den Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten gibt es verschiedene anerkannte Aufstiegsfortbildungen.

Lt. Berufsbildungsgesetz ist folgendes zu beachten:

§ 53 Fortbildungsordnung

(1) Als Grundlage für eine einheitliche berufliche Fortbildung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder dem sonst zuständigen Fachministerium nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Fortbildungsabschlüsse anerkennen und hierfür Prüfungsregelungen erlassen (Fortbildungsordnung).

(2) Die Fortbildungsordnung hat festzulegen
  1. die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses,
  2. das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung,
  3. die Zulassungsvoraussetzungen sowie
  4. das Prüfungsverfahren.

§ 54 Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen

Soweit Rechtsverordnungen nach § 53 nicht erlassen sind, kann die zuständige Stelle Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen. Die zuständige Stelle regelt die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der Prüfungen, die Zulassungsvoraussetzungen sowie das Prüfungsverfahren.

Es gibt Musterfortbildungsordnungen der Bundeszahnärztekammer für folgende anerkannte Maßnahmen:
  • Zahnmedizinische/r Fachassistent*in ZMF
  • Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent*in ZMP
  • Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent*in ZMV
  • Dentalhygieniker*in DH (Bachelor professionell/ BBiG)

Zu den Musterfortbildungsordnungen der BZÄK

Wichtig: Für die Umsetzung sind die Länderzahnärztekammern zuständig.
Die in den Ländern gültigen Fortbildungsordnungen und Fortbildungsprüfungsordnungen weichen erheblich von den Musterfortbildungsordnungen ab und sind nicht mehr zu vergleichen.
(Daher streben wir als Verband eine Regelung durch den Gesetzgeber an.)

Wenn Sie sich also für eine bestimmte Fortbildung interessieren, müssen Sie sich über die für Sie zutreffenden Kriterien immer bei der Kammer erkundigen, bei der Sie die Aufstiegsfortbildung absolvieren möchten.

ZFA-Aufstiegsfortbildungen und die Delegation zahnärztlicher Tätigkeiten an fortgebildetes Assistenzpersonal

In einem umfassenden Fachartikel informiert Dr. Sebastian Ziller MPH, Bundeszahnärztekammer, Abteilungleiter Prävention und Gesundheitsförderung, über Grundsätze, Möglichkeiten und Grenzen

In einigen Kammern gibt es noch folgende Fortbildungen:
  • Kieferorthopädieassisten*in
  • Assistent*in zahnärztliches Praxismanagement AZP
  • Sterilgutassistent*in
Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall die für Sie zuständige Landeszahnärztekammer
  • Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen
    Diese Aufstiegsfortbildung ist bundeseinheitlich (Rahmenplan und Prüfungsverordnung) nach §53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt und am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

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