Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Gesundheits- und Sozialwesen besteht ein beträchtlicher Bedarf an qualifiziertem Personal mit Führungs- und Managementkompetenzen. Diese neue Aufstiegsfortbildung eröffnet Karrieremöglichkeiten im mittleren Management, ist eine attraktive Alternative zu Bachelor-Studiengängen und ermöglicht den direkten Durchstieg z.B. zur/zum Geprüften Betriebswirt*in auf Master-Niveau. Sie qualifiziert um in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig komplexe fachliche und verantwortungsvolle Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter betriebswirtschaftlichen und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.

Von Industrie- und Handelskammern (IHK), Berufsfortbildungszentren und Akademien werden Vorbereitungskurse zum Ablegen der Prüfung zur/zum „Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ vor der IHK angeboten. Diese Aufstiegsfortbildung ist bundeseinheitlich (Rahmenplan und Prüfungsverordnung) nach §53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

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