6.9.2022 | Pressemeldung

Mehr als 500 Euro plus: TFA-Einstiegsgehälter steigen deutlich

Nach Ablauf der Erklärungsfrist tritt der neue Tarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte zum 1. Oktober in Kraft

Zum 1. Oktober steigen die Tarifgehälter und Ausbildungsvergütungen für die rund 19.000 Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) deutlich. Das Ergebnis der vorgezogenen Tarifverhandlungen wurde von den beiden Tarifkommissionen des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) und des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) bestätigt und kann somit in Kraft treten.

Um den Lohnabstand zum Mindestlohn zu wahren, einigten sich die Tarifpartner beim Einstiegsgehalt auf einen Bruttostundenlohn von 14,01 Euro. Die Tarifgehälter erhöhen sich somit in den ersten beiden Berufsjahren in der Tätigkeitsgruppe (TG) I von 1.889,50 auf 2.423,00 Euro, in TG II von 2.116,00 auf 2.714,00 Euro und in TG III von 2.305,00 auf 2.956,50 Euro.

Link zur Gehaltstabelle

Das Plus für die Ausbildungsvergütungen liegt im ersten Ausbildungsjahr bei 90 Euro, im zweiten bei 120 und im dritten bei 150 Euro, sodass diese ab 1. Oktober 790 Euro, 870 Euro bzw. 950 Euro betragen.

Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Vereinbart wurden zudem Änderungen im Manteltarifvertrag bei den Regelungen zum Arbeitsvertrag, den Überstundenzuschlägen bei Teilzeitbeschäftigten und dem Urlaubsanspruch. Damit wurden Anpassungen an die aktuelle Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung vorgenommen.

„Wir waren uns als Tarifpartner einig, dass das Lohnabstandsgebot, der Fachkräftemangel und die Inflation diesen wichtigen Schritt notwendig machen“, erklärt Hannelore König, vmf-Präsidentin und Verhandlungsführerin auf Arbeitnehmerseite. „Das Ergebnis zeigt, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Leistungen der Tiermedizinischen Fachangestellten zu schätzen wissen. Wir hoffen gleichzeitig, dass die neuen Tarifgehälter genutzt werden, die wertvollen und kompetenten Fachkräfte in den Praxen und Kliniken zu halten und ihnen auch berufliche Karriereperspektiven zu ermöglichen.“

Der Tarifvertrag gilt automatisch für TFA, die vmf-Mitglied sind und deren Arbeitgeber*in im bpt organisiert ist. Katrin Hammermann, Referatsleiterin TFA im vmf, ruft ihre Kolleginnen und Kollegen dazu auf, die Tarifbindung auch im Arbeitsvertrag festzuhalten. Hier könne das neue Nachweisgesetz zum Anlass genommen werden. Gleichzeitig erinnert sie: „Auch wenn die Gehälter in TG I einen Sprung nach vorn gemacht haben, lohnt es sich weiterhin, in Abstimmung mit dem Chef oder der Chefin anerkannte praxisrelevante und arbeitsplatzbezogene Fortbildungen zu besuchen, um auch in die Tätigkeitsgruppen II und III aufsteigen zu können. Dann gibt es ein weiteres Plus 12 bzw. 22 Prozent. Außerdem sind mehr Kompetenzen und mehr Verantwortung die Grundlage für mehr Spaß am Beruf und im Praxisalltag.“

Der aktuellen Tarifverträge und die Gehaltstabelle können auf www.vmf-online.de/tfa-tarife abgerufen werden.

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