30.8.2022 | Fachinformation

(Un-)Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung

Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO (Zivilprozssordnung) unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt.

Das entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25. August 2022 (8 AZR 14/22) in einem Revisionsverfahren und bestätigte damit das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen.

Weitere Informationen: www.bundesarbeitsgericht.de

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