18.10.2021 | Fachinformation

Zahnärztliche Behandlung ist unabhängig von 3G-Regel

Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben ihre Rechtsauffassung veröffentlicht

Eine zahnärztliche Behandlung steht für alle Patientinnen und Patienten zur Verfügung – auch solchen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder darauf getestet sind. Nach Auffassung von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) kann daher die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) in Zahnarztpraxen keine Anwendung finden. BZÄK und KZBV sehen keine gesetzliche Grundlage dafür, dass der Impfstatus oder ein aktueller Corona-Test von Patienten zur Bedingung für eine Behandlung gemacht wird.

(Zahn-)Medizinische Behandlungen gehören zur Grundversorgung der Bevölkerung. Patientinnen und Patienten müssen daher vor ihrer Behandlung in einer Zahnarztpraxis keinen entsprechenden 3G-Nachweis vorlegen – anders als zum Beispiel vielfach bei körpernahen Dienstleistungen, wie sie etwa Friseur- oder Kosmetiksalons anbieten.

Zahnärztinnen und Zahnärzte sind als Heilberuf zum Dienst an der Gesundheit der einzelnen Menschen und der Allgemeinheit verpflichtet. Es würde eben dieser Berufspflicht widersprechen, wenn die Behandlung von Patientinnen und Patienten willkürlich abgelehnt wird. Das wäre dann der Fall, wenn ganze Bevölkerungsgruppen – zum Beispiel Ungeimpfte oder nicht Getestete – von der Behandlung ausgeschlossen würden.

In der Zahnarztpraxis darf zwar der Impfstatus der Patientin oder des Patienten erfragt und auf Testangebote hingewiesen werden, ein Recht auf Behandlungsverweigerung kann daraus allerdings nicht abgeleitet werden. Durch die schon immer sehr umfassenden Hygienemaßnahmen in Zahnarztpraxen sind dort sowohl Behandelnde als auch die Patientenschaft nachweislich sehr gut vor der Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt.

Unabhängig davon rufen BZÄK und KZBV alle Personen, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, dazu auf, das flächendeckende Impfangebot in Deutschland zeitnah zu nutzen – die Impfung schütze nachweislich die eigene Gesundheit und die Gesundheit von Mitmenschen.

Quelle: www.bzaek.de

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

27.04. - 05.05.2024
Borkum
78. Fort- und Weiterbildungswoche auf Borkum - TERMIN WURDE ABGESAGT!
Termin anzeigen
27.04.2024 10:00 - 14:30 Uhr
21680 Stade
MFA-Workshop zur Vorbereitung auf die Praktische Prüfung
Termin anzeigen
03.05. - 04.05.2024
04356 Leipzig
Zahntechnik plus 2024
Termin anzeigen
22.05.2024 17:00 - 20:00 Uhr
46045 Oberhausen
Heilmittel richtig verordnen und Rückläufer vermeiden
Termin anzeigen
07.06.2024 14:00 - 17:00 Uhr
91054 Erlangen
Kompression- und Verbandstechniken - Fortbildung mit Workshop
Termin anzeigen
12.06.2024 15:00 - 17:00 Uhr
81247 München
Welcher Verband für welche Wunde? - Modernes Wundmanagement
Termin anzeigen
19.06.2024 - 31.07.2025
München & Frankfurt
Weiterbildung zur*m Veterinärmedizinischen Physikaltherapeut*in (VMPT®)
Termin anzeigen
05.07. 08:00 Uhr - 06.07.2024 13:00 Uhr
71638 Ludwigsburg oder Online
Sommer-Akademie - Stark in die Zukunft: Unser Team. Unsere Praxis. Unser Erfolg.
Termin anzeigen