4.3.2020 | aktuelle Meldung

Corona – was ist arbeitsrechtlich zu beachten?

Die Rechtsabteilung informiert

1. Muss ich angeordnete Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers befolgen?

Der Arbeitgeber darf sein Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausüben, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. So ist er zum Beispiel berechtigt, das Tragen eines Mundschutzes sowie regelmäßiges Händewaschen anzuordnen. Bei Existenz eines Betriebs- oder Personalrates ist dieser bei solchen Maßnahmen zu beteiligen.

2. Was muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wenn ich die Vermutung habe, mich mit Corona infiziert zu haben?

Bei hochansteckenden Krankheiten, wie dem Corona-Virus, ergibt sich aus den allgemeinen arbeitsrechtlichen Treuepflichten auch eine Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren, um diesen in die Lage zu versetzen, weitere Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter/innen und gegebenenfalls Patientinnen und Patienten ergreifen zu können. Bei einer festgestellten Ansteckung gilt die Offenbarungspflicht daher ebenfalls.

3. Erhalte ich weiter Gehalt, wenn ich unter Quarantäne stehe?

Wird ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin durch die zuständigen Behörden unter Quarantäne gestellt oder erhält ein Beschäftigungsverbot, so greift eine Regelung aus dem Infektionsschutzgesetz. Nach § 56 Abs. 1 IfSG ist durch das zuständige Gesundheitsamt eine Entschädigung zu zahlen. Diese wird in den ersten sechs Wochen in Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls gewährt und ab der siebten Woche in Höhe des Krankengeldes. Die Auszahlung nimmt der Arbeitgeber vor, der dann eine Erstattung vom Gesundheitsamt erhält.

Sind Sie dagegen mit Symptomen erkrankt, erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Ihr Arbeitgeber ist – wie in anderen Fällen der Erkrankung auch – zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Dauert die Erkrankung länger als 6 Wochen, erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse, wenn die übrigen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

10.04.2024 15:00 - 17:00 Uhr
64832 Babenhausen
Wundmanagement
Termin anzeigen
10.04.2024 18:30 - 20:30 Uhr
76532 Baden-Baden
Hygiene - im Praxisalltag sinnvoll umsetzen
Termin anzeigen
17.04.2024 15:00 - 17:30 Uhr
48155 Münster
„Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.“ Aktuelles aus der GB-A-Richtlinie - Risikomanagement im Qualitätsmanagementsystem
Termin anzeigen
17.04.2024 17:00 - 19:00 Uhr
10623 Berlin
Medizinprodukte und sichere Geräte anwenden
Termin anzeigen
20.04.2024 10:00 - 12:00 Uhr
18119 Rostock-Warnemünde
Digitale Helfer im Praxisalltag
Termin anzeigen
24.04.2024 10:00 - 16:30 Uhr
60311 Frankfurt am Main oder Online
Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung - Hybride Veranstaltung
Termin anzeigen
24.04.2024 19:00 - 22:00 Uhr
92224 Amberg
Moderne Wundversorgung & Reiseimpfung
Termin anzeigen
27.04. - 05.05.2024
Borkum
78. Fort- und Weiterbildungswoche auf Borkum - TERMIN WURDE ABGESAGT!
Termin anzeigen