13.12.2021 | Fachinformation

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 16. März 2022

Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen künftig nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese einrichtungsbezogene Impfpflicht ist Teil des „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“, das der Deutsche Bundestag am 10. Dezember verabschiedet hat.

Das Gesetz sieht vor, dass die betroffenen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis, oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen müssen. Arbeitgeber haben das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt kann die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu - den Einrichtungen, in den die Nachweispflicht gilt, untersagen.

Die Nachweispflichten gelten in:
- Krankenhäusern,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
- Dialyseeinrichtungen,
- Tageskliniken,
- Entbindungseinrichtungen,
- Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der oben genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
- Rettungsdienste,
- sozialpädiatrische Zentren,
- medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen,
- voll- und teilstationären Pflegeheimen für ältere, behinderte oder pflegebedürftiger Menschen,
- ambulante Pflegediensten und weitere Unternehmen, die den genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten

Quelle und weitere Informationen: BMG

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

06.05.2025 18:30 - 20:00 Uhr
71638 Ludwigsburg
Wissen nützt, Wissen schützt - Ihre Sicherheit in Praxis und Labor - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Ludwigsburg/Bietigheim
Termin anzeigen
06.05.2025 18:30 - 20:00 Uhr
71638 Ludwigsburg
Wissen nützt, Wissen schützt - Ihre Sicherheit in Praxis und Labor - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Rems-Murr
Termin anzeigen
06.05.2025 20:00 - 20:30 Uhr
71638 Ludwigsburg
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Ludwigsburg/Bietigheim
Termin anzeigen
06.05.2025 20:00 - 20:30 Uhr
71638 Ludwigsburg
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Rems-Murr
Termin anzeigen
07.05.2025 15:00 - 17:30 Uhr
45657 Recklinghausen
Work-Life-Balance - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Kreis Recklinghausen
Termin anzeigen
07.05.2025 16:00 - 17:30 Uhr
32051 Herford
"Das war schon immer so..." - gibt es bei mir nicht! - anschl. Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Bielefeld
Termin anzeigen
07.05.2025 16:00 - 17:30 Uhr
32051 Herford
"Das war schon immer so..." - gibt es bei mir nicht! - anschl. Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Ostwestfalen
Termin anzeigen
07.05.2025 17:30 - 18:30 Uhr
45657 Recklinghausen
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Kreis Recklinghausen
Termin anzeigen