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Zahntechniker/ Zahntechnikerin
Die aktuelle Ausbildungsordnung zum Zahntechniker/zur Zahntechnikerin trat am 1. August 1998 in Kraft. Der duale Ausbildungsberuf ist über das Berufsbildungsgesetz geregelt und staatlich anerkannt.
Verantwortlich für Organisation, Überwachung und Qualität der Ausbildung sind die regionalen Handwerkskammern.
Seitdem der Beruf seit 1931 als selbstständiges Handwerk anerkannt ist, hat die Zahntechnik einen festen Platz im deutschen Gesundheitswesen. Im Auftrag des Zahnarztes fertigt der Zahntechniker individuellen Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Inlays und Prothesen an. Patienten erhalten damit ihre Gesundheit zurück, gewinnen an Lebensqualität, Ausstrahlung und Attraktivität.
Zugangsvoraussetzung
Auf Grund der Regelung der Ausbildungsordnung nach Berufsbildungsgesetz gibt es keine gesetzliche Zulassungsbeschränkung (Schulpflicht muss erfüllt sein). Empfehlenswert ist jedoch mindestens der erweiterte Hauptschulabschluss.
Bewerber sollten über
- Handwerkliches Geschick
- Naturwissenschaftliche Kenntnisse
- Gestalterische Begabung
- Technisches und ästhetisches Verständnis
- Räumliches Vorstellungsvermögen
- Reaktions- und Konzentrationsvermögen und die
- Fähigkeit zum selbstständigen und gewissenhaften Arbeiten
mitbringen.
Informieren Sie sich vor Ort über die gewünschten Voraussetzungen. Gute Informationsquellen sind
Die
Handwerkskammern
Der
Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen
Der
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Berufsbezeichnung
Zahntechniker / Zahntechnikerin
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Ausbildungsinhalte
- Erstellen von Arbeitsunterlagen nach Abformung
- Anfertigen von Bissregistrierhilfen und Umsetzen in Kieferbewegungssimulatoren
- Ausführen von Reparaturen
- Herstellen von individuellen Verbindungselementen
- Einarbeiten von konfektionierten Verbindungselementen
- Herstellen von totalem oder partiellem Zahnersatz
- Herstellen von kieferorthopädischen Geräten
- Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen, Einsetzen und Handhaben von Arbeitsgeräten und Werkzeugen
- Herstellen von festsitzendem Zahnersatz
- Verarbeitung von Edelmetallen, Keramik und Kunststoffen
- Herstellen von therapeutischen Geräten
- Selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren der Arbeiten
- Qualitätsmanagement, Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Theoretisches Wissen in: Anatomie, Prothetik, Werkstoff- und Gerätekunde, Fachrechnen, Wirtschafts- und Sozialkunde
Abschluss
- Zwischenprüfung nach 2 Jahren (Lernstandsfeststellung)
- Gesellenprüfung am Ende der Lehrzeit
Ausbildungsvergütung
Das BBiG regelt in § 17 den Vergütungsanspruch. Dort heißt es u.a. „Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.“
Die Höhe der Ausbildungsvergütung im Ausbildungsberuf Zahntechniker ist nicht tarifvertraglich geregelt. Am besten bei der örtlichen Handwerkskammer nachfragen.
Mögliche Einsatzorte
ZahntechnikerInnen arbeiten überwiegend im gewerblichen zahntechnischen Labor, aber auch im Praxislabor, in der Zahnklinik und Dentalindustrie.
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. bietet Ihnen als Betreiber dieser Berufsinfoseite ein interessantes Diskussionsforum.
Zum Meinungsaustausch können Sie ebenso unseren Chatraum nutzen.