30.9.2021 | Fachinformation

Das elektronische Rezept (E-Rezept)

Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt das Muster 16-Formular für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung. Ab dem 1. Januar 2022 wird das E-Rezept zur Pflichtanwendung. Ab diesem Zeitpunkt müssen Vertragszahnärzte und Vertragsärzte verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschließlich elektronisch verordnen. Apothekenpflichtige Medikamente für gesetzlich versicherte Selbstzahler, die nicht verschreibungspflichtig sind (grünes Rezept), können elektronisch erstellt werden, wenn die verwendete Verordnungssoftware dies unterstützt. Das E-Rezept wird, nachdem die Verordnungsdaten zusammengestellt und mit dem eZahnarztausweis signiert worden sind, verschlüsselt auf einem zentralen Dienst in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Der Zugriff wird über ein sogenanntes (Zugriffs-)Token gesteuert, welches zusammen mit dem E-Rezept bei dessen Ausstellung erzeugt und dem Versicherten entweder direkt in der Praxis als Ausdruck übergeben wird oder bei Nutzern der Smartphone-App direkt in der App zur Verfügung gestellt wird. Eine Apotheke kann nur mittels des Token auf das E-Rezept zugreifen. Den Token erhält die Apotheke direkt vom Patienten, der diesen elektronisch über die E-Rezepte-App der gematik übertragen oder in der Apotheke als 2D-Code auf dem Smartphone vorzeigen kann. Versicherte ohne mobile Endgeräte können zur Vorlage in der Apotheke den in ihrer Zahnarzt- oder Arztpraxis erhaltenen Papierausdruck mit den Zugangsdaten zum E-Rezept nutzen.

Das Muster 16 verschwindet aber nicht vollständig. Es kommt bei Störfällen, z. B. bei einem Ausfall der TI, oder als Ersatzverfahren zum Einsatz. Weil das E-Rezept stufenweise eingeführt wird, bleibt das Muster 16 zunächst auch bei Haus- und Heimbesuchen, bei Hilfsmitteln oder Sprechstundenbedarf erhalten. Perspektivisch sollen dann alle veranlassten Leistungen, darunter auch Betäubungsmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege oder Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) schrittweise elektronisch verordnet werden.

Leitfaden für die Praxis
Ein Leitfaden, der sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie das zahnmedizinische Fachpersonal in den Praxen richtet gibt einleitend allgemeine Hinweise, beschreibt den organisatorischen Rahmen und fokussiert dann auf die Anwendungsszenarien in der Zahnarztpraxis. Zudem wird die Einführung mit einer Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ) und einer Übersicht mit weiteren Dokumenten und Informationen zum E-Rezept unterstützt.

Quelle und weitere Informationen: KZBV

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