6. Was sind eigentlich Berufskrankheiten?

  • Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind.
  • Ursachen: es kommen verschiedenste gesundheitsschädliche Einwirkungen, z.B. bestimmte Chemikalien, physikalische Einwirkungen wie Druck, Vibrationen oder das Tragen schwerer Lasten und Arbeiten unter Lärm oder Staub in Betracht.
  • Als Berufskrankheit kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden. Diesen Einwirkungen müssen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein. Die derzeit anerkennungsfähigen Berufskrankheiten findet ihr in der Berufskrankheiten-Verordnung
Spezifische Belastungen und Gesundheitsrisiken für Zahntechniker*innen bestehen beispielsweise durch:
  • das Arbeiten meist im Sitzen und entsprechender Zwangshaltung, die zur Überbeanspruchung des Bewegungs- und Stützapparates führen können.
  • Staubeinwirkungen beim Schleifen etc. und der Umgang mit Kunststoffen, Lösungs- und Reinigungsmitteln sowie Desinfektionsmitteln, die allergische Reaktionen, Haut- und Schleimhautirritationen bis zu Erkrankungen von Atemwegen und Lunge auslösen können.
  • Vibrationen des Handstücks beim Schleifen, die Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes verursachen können.
Bei der Annahme, dass eine Erkrankung durch eine arbeitsbedingte Ursache ausgelöst wurde, sollte fach- oder arbeitsmedizinischer Rat eingeholt werden. Bei begründetem Verdacht, dass tatsächlich eine Berufskrankheit besteht, wird dies dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet. Dies kann auch der Arbeitgeber, die Krankenversicherung oder der Versicherte selbst vornehmen.

DGUV - Berufskrankheiten
BMAS - Was sind Berufskrankheiten?
baua - Dokumente zu den einzelnen Berufskrankheiten

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