16. Die Rolle von Ersthelfer*innen

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass jeder Betrieb mit mindestens zwei versicherten Mitarbeitenden Ersthelfer*innen ausbilden lassen muss. Ab 20 anwesenden Versicherten müssen mindestens 5% als Ersthelfer*innen ausgebildet sein.

Die wichtigste Aufgabe von Ersthelfern ist es, nach einem Unfall oder einer Erkrankung die notwendigen Maßnahmen der Ersten Hilfe durchzuführen, bis Rettungspersonal eintrifft. Außerdem muss er/sie seine/ihre Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren.

Welche Anforderungen müssen betriebliche Ersthelfer*innen erfüllen?
Arbeitgebende dürfen nur solche Personen als Ersthelfer*innen einsetzen, die eine von der Unfallversicherung anerkannte, Fortbildung absolviert haben. Diese Fortbildung ist alle zwei Jahre aufzufrischen.

Was müssen sie können?
  • Unfallstelle absichern
  • Retten aus der Gefahrenzone
  • Notruf absetzen
  • Psychische Betreuung leisten
  • Maßnahmen zum Wärmeerhalt durchführen
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung einleiten
  • Stabile Seitenlage oder Schocklage einrichten
  • Gefährliche Blutungen erkennen und richtige Maßnahmen ergreifen


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06.05.2025 18:30 - 20:00 Uhr
71638 Ludwigsburg
Wissen nützt, Wissen schützt - Ihre Sicherheit in Praxis und Labor - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Ludwigsburg/Bietigheim
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Wissen nützt, Wissen schützt - Ihre Sicherheit in Praxis und Labor - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Rems-Murr
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"Das war schon immer so..." - gibt es bei mir nicht! - anschl. Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Bielefeld
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07.05.2025 16:00 - 17:30 Uhr
32051 Herford
"Das war schon immer so..." - gibt es bei mir nicht! - anschl. Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Ostwestfalen
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07.05.2025 17:30 - 18:30 Uhr
45657 Recklinghausen
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Kreis Recklinghausen
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