17. Kontrolle der Arbeitssicherheit

Die Überwachung obliegt den Bundesländern. Je nach Bundesland sind die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen, in Schleswig-Holstein die dortige Landesunfallkasse zuständig. Sie dürfen den Betrieb betreten, besichtigen, können Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen, Proben entnehmen usw.

Die Träger der DGUV (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) haben nach SGB VII Vollzugs- und Beratungsaufgaben. Sie überwachen die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der hierauf gestützten Arbeitsschutzverordnungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften.

Leider fehlt überall das notwendige Personal, um regelmäßige Kontrollen in den Betrieben durchzuführen.

Zu wenig Personal im Arbeitsschutz
Warum die Zahl der Arbeitsschutz-Kontrollen weiter sinkt

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Wundversorgung - Einfach machen - Workshop für Einsteiger*innen - TERMIN WURDE ABGESAGT!
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Wundversorgung - Einfach machen - Workshop für Einsteiger*innen
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13.09.2025 12:00 - 14:00 Uhr
26125 Oldenburg
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen - was steckt dahinter?
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20.09.2025 10:00 - 13:00 Uhr
24768 Rendsburg
Gewalt in Arztpraxen
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20.09.2025 11:00 - 13:00 Uhr
67346 Speyer
Verstaubt, oder was? Ein Knigge für knifflige Situationen in Praxis und Labor
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24.09.2025 15:00 - 18:00 Uhr
41747 Viersen
Hilfsmittel - sicher und korrekt verordnen & Chronische Wunden - effizient versorgen
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