17. Kontrolle der Arbeitssicherheit

Die Überwachung obliegt den Bundesländern. Je nach Bundesland sind die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen, in Schleswig-Holstein die dortige Landesunfallkasse zuständig. Sie dürfen den Betrieb betreten, besichtigen, können Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen, Proben entnehmen usw.

Die Träger der DGUV (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) haben nach SGB VII Vollzugs- und Beratungsaufgaben. Sie überwachen die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der hierauf gestützten Arbeitsschutzverordnungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften.

Leider fehlt überall das notwendige Personal, um regelmäßige Kontrollen in den Betrieben durchzuführen.

Zu wenig Personal im Arbeitsschutz
Warum die Zahl der Arbeitsschutz-Kontrollen weiter sinkt

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Bundesweite Terminübersicht

08.04.2026 17:00 Uhr
90403 Nürnberg
Stammtisch der Bezirksstelle Nürnberg
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15.04.2026 18:30 - 20:30 Uhr
76532 Baden-Baden
Hygiene in der Arztpraxis
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22.04.2026 15:00 - 16:30 Uhr
44339 Dortmund
„Das war schon immer so…“ gibt es bei mir nicht!
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25.04.2026 11:00 - 13:00 Uhr
67655 Kaiserslautern
Verstaubt, oder was? Ein Knigge für knifflige Situationen in Praxis und Labor
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23.05.2026 11:00 - 16:00 Uhr
67346 Speyer
Notfalltraining in der Praxis
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04.06. - 06.06.2026
72622 Nürtingen
54. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie e. V.
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