17. Kontrolle der Arbeitssicherheit

Die Überwachung obliegt den Bundesländern. Je nach Bundesland sind die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen, in Schleswig-Holstein die dortige Landesunfallkasse zuständig. Sie dürfen den Betrieb betreten, besichtigen, können Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen, Proben entnehmen usw.

Die Träger der DGUV (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) haben nach SGB VII Vollzugs- und Beratungsaufgaben. Sie überwachen die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der hierauf gestützten Arbeitsschutzverordnungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften.

Leider fehlt überall das notwendige Personal, um regelmäßige Kontrollen in den Betrieben durchzuführen.

Zu wenig Personal im Arbeitsschutz
Warum die Zahl der Arbeitsschutz-Kontrollen weiter sinkt

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05.11. - 08.11.2025
12057 Berlin
DVG-Vet-Congress 2025
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05.11.2025 17:00 - 20:00 Uhr
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Basics für die Arztpraxis - Workshop für Auszubildende und Wiedereinsteiger*innen
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08.11.2025 10:00 - 11:30 Uhr
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Geriatrische Patient*innen – Herausforderungen und Therapieansätze
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12.11.2025 13:00 - 17:00 Uhr
82256 Fürstenfeldbruck
Kompression + Wundversorgung = oft ein Dreamteam! – Warum diese Kombination so erfolgreich ist
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12.11.2025 17:30 - 19:45 Uhr
Online
17. interprofessioneller Fachaustausch allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) - Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen durch verschiedene Akteure des Gesundheitswesens
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27.11. - 29.11.2025
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27.11.2025 17:00 - 19:00 Uhr
10777 Berlin
Zahnaufhellung mit Konzept – Mehr als nur ein weißes Lächeln
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29.11.2025 11:00 - 15:00 Uhr
27432 Bremervörde
MFA Workshop zur Vorbereitung auf die Praktische Prüfung
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