10.7.2015 | aktuelle Meldung

Was heißt "Angemessenheit" der Ausbildungsvergütung?

Ausbildende haben Auszubildenden gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes eine „angemessene Vergütung“ zu gewähren. Wie viel darunter zu verstehen ist, hat das Bundesarbeitsgericht mit seiner aktuellen Entscheidung vom 29.04.2015 bestätigt:
  • Eine Ausbildungsvergütung ist in der Regel dann nicht mehr angemessen, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelte Ausbildungsvergütung um mehr als 20 Prozent unterschreitet.
In diesem Fall war der Beklagte ein gemeinnütziger Verein mit dem Zweck der Förderung der qualifizierten Berufsausbildung. Der Kläger hatte mit dem Verein einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen. Seine Ausbildung erfolgte in einem Mitgliedsbetrieb des Vereins. Vom 1. September 2008 bis zum 7. Februar 2012 erhielt der Azubi ca. 55 Prozent der Ausbildungsvergütung nach den Tarifverträgen für die Metall- und Elektroindustrie in Bayern. Mit seiner Klage verlangte er auf der Grundlage der tariflichen Ausbildungsvergütung die Zahlung weiterer 21.678,02 Euro brutto.

Die Klage hatte in allen drei Instanzen Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hat die Unangemessenheit gezahlten Ausbildungsvergütung festgestellt und bestätigt, dass die Ausbildungsvergütung auch eine Entlohnung der geleisteten Arbeit darstellt. Diese kam zwar nicht dem beklagten Verein selbst, aber seinem Mitgliedsunternehmen zugute. Besondere Umstände, die eine Unterschreitung des Tarifvertrages um mehr als 20 Prozent zuließen, wurden weder vorgetragen noch festgestellt.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. April 2015 (9 AZR 108/14). Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil vom 4. September 2013 (7 Sa 374/13)

Bei Fragen zu arbeits- oder sozialrechtlichen Themen steht auch den Azubi-Mitgliedern des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. die verbandseigene Rechtsabteilung zur Verfügung.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

04.09. - 06.09.2026
44139 Dortmund
Tierärztetag West 2026 - Der Kammerkongress in Dortmund
Termin anzeigen
11.09.2026 19:00 Uhr
46562 Voerde
Stammtisch der Bezirksstelle Kleve/Wesel
Termin anzeigen
12.09.2026 11:00 - 15:00 Uhr
27751 Delmenhorst
Hygiene- & Qualitätsmanagement in der Arztpraxis
Termin anzeigen
23.09.2026 15:00 - 16:30 Uhr
Live-Online Seminar
IQN: Neue Impulse für den Praxisalltag: Fehler passieren – Umgang mit Fehlern und die Bedeutung von CIRS-NRW
Termin anzeigen
23.09.2026 18:30 - 20:30 Uhr
76532 Baden-Baden
Kompressionstherapie nach der S2K-Leitlinie
Termin anzeigen
25.09.2026 18:00 - 20:00 Uhr
74405 Gaildorf
Kleine Pausen – Große Wirkung Somatische Regulation für herausfordernde Arbeitstage
Termin anzeigen
01.10.2026 17:30 - 19:30 Uhr
71065 Sindelfingen
Antientzündliche Ernährung – Gesund essen, Entzündungen stoppen
Termin anzeigen
14.10.2026 17:30 - 19:00 Uhr
88048 Friedrichshafen
Sicher, gesund und gestärkt im Praxisalltag: Versicherungsschutz, Prävention und BEM in der Human-, Tier- und Zahnmedizin
Termin anzeigen