17.3.2025 | Pressemeldung

TFA streiken erneut: Handlungsbedarf steigt

Die Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA), Auszubildenden und Beschäftigten in Tierarztpraxen und Tierkliniken sind am 31. März 2025 erneut aufgerufen, sich an einem bundesweiten ganztägigen Streik zu beteiligen.

Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. erklärt dazu: „Der Handlungsbedarf steigt: Die kommende Bundesregierung redet von einem Mindestlohn von 15 Euro und die Einstiegsgehälter für TFA liegen seit Oktober 2022 bei 14,01 Euro. Unser Tarifpartner bpt glaubt, uns mit Gesprächen beruhigen zu können, hat aber seit dem Beschluss seiner Delegiertenversammlung kein Verhandlungsmandat. Das heißt, TFA werden weiter von der normalen Lohnentwicklung abgehängt. Das werden wir so nicht stehen lassen und rufen die TFA deshalb auf, auch beim zweiten Streik Stärke zu demonstrieren.“ Geplant ist an diesem Tag eine zentrale Kundgebung in Frankfurt am Main.

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) fordert 12,5 Prozent mehr Gehalt oder mindestens 300 Euro für eine Laufzeit vom 01.10.2024 bis 31.12.2025. Eingeführt werden soll zudem eine weitere Tätigkeitsgruppe für TFA, die anerkannte oder geregelte Fortbildungen von mindestens 300 Stunden absolviert haben. Die Ausbildungsvergütungen der TFA liegen derzeit mehr als 22 Prozent unter den durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen und sollen laut vmf auf 900,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 1.000,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 1.100,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr erhöht werden. Außerdem stehen Verbesserungen bei der Bewertung und Vergütung der Arbeitszeit im Bereitschaftsdienst und bei der Rufbereitschaft sowie beim Urlaubsgeld und bei der Weihnachtszuwendung auf der Agenda.

Katrin Hammermann, Referatsleiterin TFA im vmf, bestärkt ihre Kolleginnen und Kollegen, am 31. März erneut die Arbeit niederzulegen: „Unser erster Streik hat gezeigt, dass wir laut sein können. Auch wenn die Arbeitgeber mit Tricks und Drohungen versucht haben, TFA von einer Streikteilnahme abzuhalten. Streiken ist ein Grundrecht und der Verweis auf Notdienste und die Tierliebe ist unsachgemäß. Die Sicherstellung einer Notdienstregelung liegt in der Verantwortung der tierärztlichen Arbeitgeber. Selbstverständlich sollen Streiks nicht zum Schaden an Tieren führen. Aber eine Notdienstversorgung ist nicht an TFA gebunden, sondern kann mit tierärztlichem Personal erfolgen. Erst wenn das nicht vorhanden ist, kann eine entsprechende Vereinbarung mit uns getroffen werden. Hierzu können sich Arbeitgeber gern bis zum 24. März an uns wenden.“

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