29.4.2020 | aktuelle Meldung

Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung

Aktuelle Meldung vom 29.04.2020:
Befristet bis zum 18. Mai 2020 gilt nun weiterhin: Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, darf für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen festgestellt werden:
Mehr auf www.g-ba.de


Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hatte am 28.04.2020 folgende Meldung veröffentlicht:

Verlängerung der telefonischen Krankschreibung bis Quartalsende notwendig


Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. unterstützt die Aussagen des Deutschen Hausärzteverbandes zur Verlängerung der telefonischen Krankschreibung. Das hat Hannelore König dem unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Prof. Dr. Josef Hecken in einem Schreiben mitgeteilt.

"Als Interessenvertretung der 400.000 Medizinischen Fachangestellten (MFA) in den Arztpraxen ist es unsere Aufgabe, die Mitglieder des G-BA auf unsere Erfahrungen aufmerksam zu machen", erklärt Hannelore König.

"Medizinische Fachangestellte sind die ersten Kontaktpersonen in den Arztpraxen und bekommen die derzeitigen Unsicherheiten und Sorgen vor einer Infektion bei den Patientinnen und Patienten direkt zu spüren. Sie sind aber auch selbst verunsichert und gefährdet, da immer noch nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht", so das Bundesvorstandsmitglied weiter.

"Hinzu kommt, dass das Einhalten von Distanzzonen umso schwieriger wird, je mehr Patienten die Arztpraxen aufsuchen. Auch wenn die Infektionszahlen weiter abnehmen, sollten Wartezimmer und Anmeldebereich eine möglichst hohe Sicherheit bieten.

Um die Patientenströme wie geplant zu trennen, ist es wichtig, vor jedem Arztbesuch eine intensive telefonische Differenzierung der Symptome vorzunehmen und diese entsprechend einzuordnen. So können MFA den Patienten die Verunsicherung nehmen, sich im Wartezimmer zu infizieren, und werden selbst auch weniger gefährdet."

Die Sonderregelung sollte bis Quartalsende verlängert und der Beschluss zeitnah bekannt gegeben werden.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

26.08. - 29.08.2026
31134 Hildesheim
Professionelles Impfmanagement in drei Modulen
Termin anzeigen
29.08.2026 10:00 - 13:00 Uhr
01257 Dresden
Der Umgang mit Tod und Trauer im Praxisalltag
Termin anzeigen
04.09. - 06.09.2026
44139 Dortmund
Tierärztetag West 2026 - Der Kammerkongress in Dortmund
Termin anzeigen
23.09.2026 15:00 - 16:30 Uhr
Live-Online Seminar
IQN: Neue Impulse für den Praxisalltag: Fehler passieren – Umgang mit Fehlern und die Bedeutung von CIRS-NRW
Termin anzeigen
25.09.2026 18:00 - 20:00 Uhr
74405 Gaildorf
Kleine Pausen – Große Wirkung Somatische Regulation für herausfordernde Arbeitstage
Termin anzeigen
16.10. 12:00 Uhr - 17.10.2026 15:30 Uhr
70629 Stuttgart
infotage FACHDENTAL Stuttgart
Termin anzeigen
28.10. - 31.10.2026
12057 Berlin
DVG-Vet-Congress 2026
Termin anzeigen