24.4.2025 | Fachinformation

Roll-out der ePA für alle startet am 29. April

Nach der Erprobung der elektronischen Patientenakte für alle (ePA) in Modellregionen startet der bundesweite Roll-out am 29. April.

Die gematik meldet dazu, dass Software-Hersteller ab diesem Zeitpunkt Software-Updates für (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser in ganz Deutschland bereitstellen. Der Prozess soll mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Spätestens ab Oktober soll die ePA dann bundesweit genutzt werden. Die gematik empfiehlt, dass medizinische Einrichtungen die Zeit nutzen sollten, um sich technisch auszustatten und mit den Funktionen der ePA vertraut zu machen, ihre Teams zu schulen und die ePA in ihre Abläufe zu integrieren.

zu weiteren Infos der gematik

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärt zur weiteren Vorgehensweise:

Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) werden ihre ePA-Module ab 29. April nach und nach ausrollen. Einige Praxen werden die ePA sofort nutzen können. In anderen Fällen muss das Modul noch installiert, freigeschaltet oder erst bereitgestellt werden. Praxen, die dazu Fragen haben, sollten sich an ihren PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister wenden. Dies gilt auch dann, wenn später bei der Nutzung des ePA-Moduls Probleme auftreten.

Ausnahmen für Kinder geregelt: Inzwischen konnten auch offene Punkte bezüglich der ePA für Kinder und Jugendliche geklärt werden. Die KBV hat erreicht, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht verpflichtet sind, bei unter 15-Jährigen Daten in die ePA zu übermitteln, sofern dem erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen. Gleiches gilt, soweit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen und die Befüllung der ePA den wirksamen Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Frage stellen würde. Ärzte und Psychotherapeuten, die von diesem Recht Gebrauch machen, halten dies in ihrer Behandlungsdokumentation fest.

Die KBV hat dazu in Abstimmung mit dem BMG eine Richtlinie erlassen. Damit haben Ärzte und Psychotherapeuten Klarheit, dass sie in den genannten Fallkonstellationen keine Daten einstellen müssen, die das Kindeswohl gefährden könnten.

In einer weiteren Richtlinie konnte die KBV festlegen, dass Praxen bis 31. Dezember ihr PVS für die Abrechnung nutzen können, auch wenn der Hersteller noch keine Konformitätsbescheinigung der gematik für sein ePA-Modul haben sollte.

Die KBV will den Praxen ein Starterpaket mit umfassenden Informationsmaterialien bereitstellen.

ePA für Privatversicherte

"Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist in der PKV freiwillig. Die ersten privaten Krankenversicherer bieten ihren Versicherten die ePA an. Weitere Unternehmen planen im Laufe des Jahres zu folgen, sodass bis Ende 2025 die große Mehrheit der Privatversicherten die ePA nutzen kann", führte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther aus.

In der Smartphone-App ihres Versicherers könnten Privatversicherte dann einstellen, welche Einrichtungen auf welche Daten zugreifen dürfen. Eine elektronische Gesundheitskarte sei dafür nicht notwendig. Die Privaten Krankenversicherer setzten stattdessen auf digitale Identitäten mit Hilfe der sogenannten GesundheitsID, die auf Grundlage eines hochsicheren Ident-Verfahrens vergeben werde.

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