25.2.2025 | Fachinformation

Neue ambulante Leistung für gesetzlich Versicherte: Verdacht auf Armbruch kann bei Kindern mit Ultraschall abgeklärt werden

Besteht bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr der Verdacht, dass ein Ober- oder Unterarmknochen gebrochen ist, kann dies nun auch ambulant mittels Ultraschall abgeklärt werden. Den Beschluss zur sogenannten Fraktursonografie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17.10.24 gefasst.

"Die Fraktursonografie ist gegenüber dem bisherigen Routineverfahren der Röntgendiagnostik gleich verlässlich, jedoch ohne die Kinder einer Strahlenbelastung auszusetzen. Mit Einführung als neue ambulante Kassenleistung kann zudem der Verdacht auf einen Knochenbruch nun auch in Notfallambulanzen oder Facharztpraxen, die über kein Röntgengerät verfügen, abgeklärt werden", so der G-BA.

Laut Angaben des G-BA fallen ca. 80 Prozent der bislang routinemäßig eingesetzten Röntgenaufnahmen, mit denen bei Kindern der Verdacht eines Ober- oder Unterarmknochenbruchs überprüft wird, negativ aus. Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „Auch wenn die Röntgendiagnostik mit einer vergleichsweise niedrigen Strahlendosis verbunden ist, ist es wichtig, gerade in dieser Altersgruppe eine Belastung durch Röntgenstrahlung möglichst zu vermeiden. In begründeten Fällen – wie zum Beispiel bei starken Fehlstellungen mit hochwahrscheinlicher Konsequenz einer Operation – kann zwar direkt oder zusätzlich weiterhin eine Röntgenaufnahme notwendig sein und erfolgen. Bei den meisten Untersuchungen kann hier aber eine Röntgenuntersuchung durch die Ultraschalluntersuchung ersetzt werden.“

Der Beschluss wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 21. Januar 2025 in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen legt fest, inwieweit der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst werden muss. Hierfür hat der Bewertungsausschuss laut G-BA sechs Monate Zeit.

Bis dahin muss laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) auch die bestehende Qualitätssicherungsvereinbarung zur Ultraschalldiagnostik angepasst werden. Die KBV hat die Infos zur Armfraktursonografie bei Kindern auf ihrer Website zusammengefasst.

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