14.11.2023 | Fachinformation

KBV: E-Rezept-Serie Teil 7: Wie sich die Praxis auf die Umstellung vorbereiten kann - Erfahrungsberichte aus dem Arbeitsalltag

Ab dem 01. Januar 2024 sollen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept verordnet werden. Für den siebten Teil ihrer Serie zum E-Rezept hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei Praxen nachgefragt, die das E-Rezept bereits nutzen.

Der Borkener Internist Dirk Willmers und sein Praxisteam, die zu den Roll-out-Praxen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, gehörten, haben das E-Rezept schon seit 2022 erprobt und damit laut KBV sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie zeigen aber auch, dass das gesamte Team eingebunden werden sollte. Die KBV empfiehlt den Praxen zudem, die Technik und die Abläufe beim Ausstellen von E-Rezepten rechtzeitig auszuprobieren und den PVS-Herstellern in engen Abständen Schwierigkeiten zu melden.

Wichtig sei es, mit den Apotheken im Umkreis in Kontakt zu treten, um zu klären, ob E-Rezepte dort eingelöst werden können, so die Empfehlung von Frau Müller, Medizinische Fachangestellte (MFA). Ein großes Problem seien zurzeit Lieferengpässe, durch die Rezepte immer wieder storniert werden müssen. Die größte Herausforderung für sie ist, dass es aus Zeitgründen oftmals nicht möglich sei, die Patienten ausführlich über das E-Rezept aufzuklären. Hier sieht sie die Krankenkassen in der Pflicht, ihre Versicherten zu informieren - insbesondere über die verschiedenen Einlösevarianten.

Durch das E-Rezept würden sich möglicherweise Änderungen im Praxisablauf ergeben und Patientinnen und Patienten müssten, wie die KBV schreibt, nicht mehr für jede Verschreibung in die Praxis kommen. Die Entscheidung, ob ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist oder nicht, obliegt in jedem Einzelfall der Ärztin oder dem Arzt.

Zu ausführlichen Infos, den Videos mit den Erfahrungsberichten und weiteren Teilen der eRezept-Serie auf der Seite der KBV

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