17.1.2023 | Fachinformation

Bürgertests zum "Freitesten" nach überstandener Coronainfektion nicht mehr kostenfrei

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Website berichtet, ist seit dem 16.01. das "Freitesten" nach einer Coronainfektion zur Aufhebung der Absonderung nicht mehr kostenfrei. Die Testverordnung wurde entsprechend angepasst. Hintergrund für die weitere Einschränkung des Testangebots ist, dass die Pflicht zur Isolation in vielen Bundesländern aufgehoben wurde.

Zur Pressemeldung auf der Seite der KBV

Siehe hierzu auch die Fachinfo Neue Coronavirus-Testverordnung des BMG - Anpassungen bei Bürgertests und Vergütung

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