18.3.2021 | Fachinformation

Höchstmengenvorschläge für Nahrungsergänzungsmittel aktualisiert

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) befasst sich seit etwa zwei Jahrzehnten mit der Bewertung der gesundheitlichen Risiken von Vitaminen und Mineralstoffen und hatte bereits im Jahr 2004 erstmals Höchstmengenvorschläge für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) und angereicherte Lebensmittel erarbeitet. Diese wurden nun anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet. „Viel hilft viel – das ist auch bei Vitaminen und Mineralstoffen ein Trugschluss“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die Dosis entscheidet, ob sie unserer Gesundheit nützen oder schaden“.

Der Markt an Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) und angereicherten Lebensmitteln ist vielfältig und wächst stetig. Etwa ein Drittel der Erwachsenen greift regelmäßig zu NEM, wobei Vitamin-und Mineralstoffpräparate besonders beliebt sind. Auch herkömmliche Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs werden mitunter mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert. Beworben werden entsprechende Produkte oft damit, dass sie ungenügende Nährstoffaufnahmen über die Ernährung kompensieren können.

Als Faustregel gilt, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung den gesunden Körper ausreichend mit lebensnotwendigen Stoffen versorgt. In Deutschland deuten Daten über die Nährstoffzufuhr darauf hin, dass nur einige wenige Vitamine und Mineralstoffe, wie Vitamin D, Calcium, Folsäure und Jod, von manchen Bevölkerungsgruppen nicht entsprechend den Zufuhrempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE e.V.) aufgenommen werden. Dies ist jedoch nicht generell mit einer Unterversorgung oder gar einem Mangel gleichzusetzen.

Die Höchstmengenvorschläge des BfR zielen darauf ab, die Nährstoffzufuhr über NEM und angereicherte Lebensmittel so zu beschränken, dass durch den Konsum der Produkte signifikante zusätzliche Nährstoffaufnahmen möglich sind und zugleich die Mehrheit der gut versorgten Bevölkerung vor übermäßigen Nährstoffaufnahmen geschützt wird. Die Höchstmengenvorschläge sollen dem Risikomanagement als Diskussionsgrundlage und letztlich als Basis für die Schaffung von gesetzlichen Höchstmengenregelungen auf EU-Ebene dienen.

BfR-Stellungnahme zu aktualisierten Höchstmengenvorschlägen

Themenseite zu Vitaminen und Mineralstoffen

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