7.4.2020 | Fachinformation

Mehrfachnutzung von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Der Krisenstab der Bundesregierung erlaubt aufgrund der aktuellen Versorgungsengpässe unter besonderen Voraussetzungen die Wiederverwendung von Medizinischen Einmal-Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) und filtrierenden Halbmasken (Einmal-FFP-Masken) nach entsprechender Wiederaufbereitung.

Die Maßnahmen zur Wiederaufbereitung sind auf maximal 6 Monate befristet, um eigene Produktionskapazitäten in Deutschland aufzubauen.

Zu den Infos auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Aktuelle Tipps zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA) haben wir zusammengestellt.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

06.03. - 07.03.2026
04356 Leipzig
Zahntechnik plus 2026
Termin anzeigen
07.03.2026 09:00 - 16:30 Uhr
44141 Dortmund
6. WESTFÄLISCHER EVA-TAG
Termin anzeigen