7.4.2020 | Fachinformation

Mehrfachnutzung von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Der Krisenstab der Bundesregierung erlaubt aufgrund der aktuellen Versorgungsengpässe unter besonderen Voraussetzungen die Wiederverwendung von Medizinischen Einmal-Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) und filtrierenden Halbmasken (Einmal-FFP-Masken) nach entsprechender Wiederaufbereitung.

Die Maßnahmen zur Wiederaufbereitung sind auf maximal 6 Monate befristet, um eigene Produktionskapazitäten in Deutschland aufzubauen.

Zu den Infos auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Aktuelle Tipps zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA) haben wir zusammengestellt.

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