3.4.2020 | Fachinformation

Aktuelle Tipps zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit

Von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA) gibt es folgende Hinweise:

Die BGW gibt Mitgliedsbetrieben und Versicherten über eine Telefon-Hotline Auskünfte zu Fragen rund um SARS-CoV2 aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: www.bgw-online.de. Für die Kontaktaufnahme kann sich jeder Betrieb direkt an sein zuständiges Kundenzentrum wenden.

Die Erkrankung von versicherten Personen infolge einer nachweislich beruflich erworbenen Infektion mit dem Corona-Virus wird als Berufskrankheit anerkannt, soweit hierfür die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Tätigkeiten im Gesundheitswesen, in Laboren und im Sozialwesen hat die BAuA zusammengestellt. Hier sind folgende pdf-Dateien besonders interessant:

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