7.5.2024 | Fachinformation

Zahnschmelzhärtung: Fluoridlack ist unabhängig vom Kariesrisiko für alle Kinder unter 6 Jahren eine Kassenleistung

Das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung ist für alle Kinder unter 6 Jahren seit dem 24.04. eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18.01.24 beschlossen.

Unabhängig davon, ob das Kariesrisiko als hoch eingeschätzt wird oder nicht, können die Milchzähne zweimal pro Kalenderhalbjahr mit Fluoridlack geschützt werden. Bisher gab es für den Schutz des Milchgebisses je nach Altersgruppe unterschiedliche Regelungen.

Die Änderung ist mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 24.04.24 in Kraft getreten.

Zur Pressemitteilung und weiteren Infos auf der Seite des G-BA

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