19.1.2024 | Fachinformation

G-BA: Festzuschüsse zum Zahnersatz zum 01.01.2024 angepasst

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Festzuschüsse für Zahnersatz in seiner Richtlinie angepasst.

Der Beschluss zur Festzuschuss-Richtlinie: Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2024 vom 27.11.2023 wurde am 15. Januar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Die aktuelle Abrechnungshilfe kann auf der Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) heruntergeladen werden.
Zur Abrechnungshilfe ab 01. Januar 2024

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