1.7.2022 | Fachinformation

Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ)

Am 1. Juli 2022 beginnt in Zahnarztpraxen der Echtbetrieb des Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ). Das bisherige Verfahren vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung wird damit erheblich beschleunigt und vereinfacht – mit vielen Vorteilen für Zahnärzteschaft und Patienten. Bei dem digitalen und sicheren Verfahren werden Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefer- gelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO) und ab 2023 Parodontalerkrankungen (PAR), die bislang per Papier genehmigt wurden, in das EBZ überführt. Noch bis Jahresende besteht die Möglichkeit, das EBZ im Praxisalltag kennenzulernen, bevor es zum 1. Januar 2023 für alle Zahnarztpraxen bundesweit verpflichtend wird.

Ausführliche Informationen stellt die KZB zur Verfügung unter
Digitales Leuchtturmprojekt für den Berufsstand

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