10.1.2022 | Fachinformation

ePA, eAU, E-Rezept, Sicherheitsrichtlinie - Welche Regelungen gelten Anfang 2022?

Was gilt seit Beginn des Jahres 2022 im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen? Hier ein Überblick:
  • Neue GOP für Erstbefüllung der ePA ab 1. Januar im EBM. Nach der neuen Regelung rechnen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte die sektorenübergreifende Erstbefüllung einer ePA ab 1. Januar über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01648 (89 Punkte / 10,03 Euro) ab. Diese ersetzt die bislang gültige Pseudo-GOP 88270. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Die Leistung umfasst das Befüllen der Akte mit Befunden, Arztbriefen und anderen Dokumenten, die für die Behandlung relevant sind. Die Beratung des Patienten ist weiterhin nicht Bestandteil der Leistung.
    Mehr auf www.kbv.de
  • Testphase für E-Rezept wird verlängert.
    Mehr auf www.kbv.de bzw. www.kzbv.de
  • Übergangsregelung eAU: Am 1. Oktober 2021 startete die Einführung der eAU. Praxen, in denen die technischen Voraussetzungen für die digitale Übermittlung nach dem 31. Dezember 2021 noch nicht vorliegen, können bis zum 30. Juni 2022 das alte Muster 1 nutzen.
    Mehr auf www.kbv.de
  • Am 1.1.2021 ist die zweite Stufe der IT-Sicherheitsrichtlinie in Kraft getreten.
    Mehr auf www.kbv.de und www.kzbv.de

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