19.7.2017 | Fachinformation

Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie

Nach zweieinhalbjähriger Beratungszeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss auf Betreiben der KZBV als stimmberechtigte Trägerorganisation die eigenständige zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie verabschiedet. Planungsgemäß ist die Richtlinie zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten und stellt seitdem abschließend die verbindliche Rechtsgrundlage für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Praxis dar. Die KZBV stellt Struktur und Inhalt vor.

Die zahnärztliche Heilmittelverordnung - So verschreiben Sie richtig

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