8. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Das Arbeitsschutzgesetz, alle darauf beruhenden Verordnungen und die Unfallverhütungsvorschriften sehen eine Beurteilung der Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz vor, wenn die Arbeit oder die Umgebung sich ändern. Wird ein Arbeitsplatz neu eingerichtet, ändern sich die Bedingungen oder treten neue Erkenntnisse auf, muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Jeder Arbeitsplatz sollte in regelmäßigen Abständen auch unabhängig von Veränderungen beurteilt werden, um Schutzmaßnahmen für Arbeit und Gesundheit auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. So können Gefährdungen vorzeitig erkannt und abgestellt werden.

Die Beurteilung kann vom Arbeitgeber oder fachkundigen Personen durchgeführt werden.

Der Weg zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung obliegt der jeweiligen Person. Allgemein führen folgende Punkte zum Ziel:
  1. Vorbereiten der Beurteilung
  2. Ermitteln von Gefährdungen
  3. Beurteilen von Gefährdungen
  4. Festlegen von Maßnahmen
  5. Durchführen der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Wirksamkeit
  7. Regelmäßige Wiederholung der Beurteilung
Am Ende der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber laut Dokumentationspflicht Nachweise über die Ergebnisse, die getroffenen Maßnahmen und die Überprüfung in schriftlicher Form aufbewahren. Dies kann in Papierform oder digital erfolgen.

Download Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

27.11. - 29.11.2025
65185 Wiesbaden
bpt-Kongress 2025
Termin anzeigen
27.11.2025 17:00 - 19:00 Uhr
10777 Berlin
Zahnaufhellung mit Konzept – Mehr als nur ein weißes Lächeln
Termin anzeigen
29.11.2025 11:00 - 15:00 Uhr
27432 Bremervörde
MFA Workshop zur Vorbereitung auf die Praktische Prüfung
Termin anzeigen
13.12.2025 11:00 - 14:00 Uhr
27568 Bremerhaven
Kommunikation in schwierigen Situationen
Termin anzeigen