7. Entscheidend ist die Prävention

Pflicht der Arbeitgeber*innen

Arbeitgeber*innen müssen organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Zum Beispiel:
  • die ergonomische Gestaltung eines Arbeitsplatzes
  • Maschinenschutz
  • der sichere Umgang mit Gefahrstoffen
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote
  • Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung
  • die Durchführung von Unterweisungen
  • Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
  • Berücksichtigung von Forderungen aus dem berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk sowie dem staatlichen Arbeitsschutzrecht, wie z.B. dem Jugendarbeitsschutz, dem Mutterschutz, der Lastenhandhabung, dem Gefahrstoffrecht etc.
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)

Pflicht der Arbeitnehmer*innen
  • Nach Unterweisung -> Weisungen und Vorschriften einhalten
  • Eigenfürsorge z.B. für ausreichend Schlaf oder Bewegung sorgen
  • Fürsorge für Kolleg*innen und Auszubildende z.B. auf Gefahrenquellen hinweisen
  • Überlastungsanzeige: z.B., wenn Belastung durch knappe Termine dauerhaft zu groß
  • Unterstützungspflicht: Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten unverzüglich jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für Sicherheit und Gesundheit melden. Dies gilt auch für jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt.
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) - § 15 Pflichten der Beschäftigten

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Bundesweite Terminübersicht

14.05.2025 18:00 - 19:30 Uhr
88167 Augsburg
Wissen nützt, Wissen schützt - Ihre Sicherheit in Praxis und Labor - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Großraum Augsburg
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14.05.2025 18:00 - 19:30 Uhr
88167 Augsburg
Wissen nützt, Wissen schützt - Ihre Sicherheit in Praxis und Labor - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Ingolstadt
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14.05.2025 19:30 - 20:00 Uhr
88167 Augsburg
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Großraum Augsburg
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14.05.2025 19:30 - 20:00 Uhr
88167 Augsburg
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Großraum Augsburg
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16.05. - 13.07.2025
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16.05.2025 18:00 - 20:00 Uhr
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Stammtisch - vorab Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Großraum München
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17.05.2025 10:30 - 11:30 Uhr
89081 Ulm
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Ostalb
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17.05.2025 10:30 - 11:30 Uhr
89081 Ulm
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Kreis Biberach
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