19.8.2021 | aktuelle Meldung
Die alte Fassung sah Zuschläge für Überstunden erst dann vor, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft von 38,5 Stunden überschritten wird. Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte stellte diese alte Regelung eine Diskriminierung von Teilzeitkräften dar.
Der Änderungstarifvertrag ist am 01.08.2021 in Kraft getreten. Beide Seiten sehen die zügige Anpassung des MTV als gelebte Tarifpartnerschaft.
Tarife MFA: Zuschlag für Überstunden bei Teilzeit angepasst
Außerhalb der offiziellen Tarifverhandlungen haben die Sozialpartner den Manteltarifvertrag (MTV) für MFA an die aktuelle Rechtslage angepasst. Der Verband medizinischer Fachberufe e. V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) einigten sich auf einen Änderungstarifvertrag zu § 14 Abs. 4 S. 1 des MTV.- In der neuen Formulierung wird nunmehr festgelegt, dass zuschlagspflichtige Überstunden schon dann vorliegen, wenn Teilzeitkräfte über ihre vereinbarte vertragliche wöchentliche Arbeitszeit hinaus arbeiten.
Die alte Fassung sah Zuschläge für Überstunden erst dann vor, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft von 38,5 Stunden überschritten wird. Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte stellte diese alte Regelung eine Diskriminierung von Teilzeitkräften dar.
Der Änderungstarifvertrag ist am 01.08.2021 in Kraft getreten. Beide Seiten sehen die zügige Anpassung des MTV als gelebte Tarifpartnerschaft.